Mord an Gewerkschafter: Anzeige gegen Nestlé verschleppt
Nestlé soll Mitverantwortung tragen für den Mord an einem kolumbianischen Gewerkschafter. Justizbehörden der Kantone streiten sich über die Zuständigkeit.

GENF taz | Ist die Schweizer Führung des weltgrößten multinationalen Nahrungsmittelkonzerns mitverantwortlich für die Ermordung des kolumbianischen Gewerkschafters und ehemaligen Nestlé-Mitarbeiters Luciano Romero im September 2005? Die Klärung dieser brisanten Frage wird von den Schweizer Justizbehörden nun schon seit sechs Monaten verschleppt.
Am 5. März reichten das in Berlin ansässige Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) und Kolumbiens nationale Gewerkschaft der Beschäftigten in der Lebensmittelindustrie (Sinaltrainal) bei der Staatsanwaltschaft im Schweizer Kanton Zug eine gemeinsame Strafanzeige ein gegen den damaligen Nestlé-Chef Peter Brabeck-Letmathe sowie vier weitere führende Manager der Konzernspitze und der Nestlé-Filiale in Kolumbien. „Fahrlässige Tötung durch Unterlassen an dem kolumbianischen Gewerkschafter Luciano Enrique Romero Molina“ wirft die Strafanzeige den Nestlé-Managern vor.
Romero, ein ehemaliger Mitarbeiter und für Nestlé unbequemer Gewerkschaftsaktivist in der Milchpulverfabrik des Konzerns in Valledupar wurde am 11. September 2005 von Paramilitärs ermordet. Zuvor war Romero vom Nestlé-Management in Kolumbien öffentlich als Guerillero diffamiert worden und hatte daraufhin jahrelang Morddrohungen erhalten. Von der „Chronik eines angekündigten Mordes“ schreiben die Kläger in ihrer Strafanzeige. Die Konzernspitze in der Schweiz trage Mitverantwortung für den Mord, weil sie die Diffamierungen durch das kolumbianische Nestlé-Management nicht unterbunden habe.
Nestlés Firmenzentrale befindet sich zwar in Vevey am Genfer See, das zum Kanton Waadt gehört. Doch die Kläger hatten ihre Klage in Zug, dem steuergünstigsten aller Schweizer Kantone, eingereicht. Hier hat Nestlé seinen Steuer- und zweiten Unternehmenssitz. Die Zuger Staatsanwaltschaft verfügt über einen hartnäckigen Ermittler mit internationaler Erfahrung, der auch in der Vergangenheit schon mit Erfolg gegen Großunternehmen vorgegangen ist.
Doch vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Konzern mit 328.000 Beschäftigten in 150 Ländern, der mit einem letztjährigen Umsatz von 70 Milliarden Euro und einem Reingewinn von 8 Milliarden Euro auch wichtigster Steuerzahler der Schweiz ist, scheute die Zuger Staatsanwaltschaft dann doch zurück. Anfang Juni reichte sie den Fall klammheimlich und ohne die Kläger zu informieren an die Staatsanwaltschaft im Kanton Waadt weiter.
Die Anwälte der Kläger kritisierten diese Entscheidung als willkürlich und legten Ende Juni Berufung beim Bundesstrafgericht ein. Dieses prüft nun bereits seit über zwei Monaten die Frage, ob die Justiz in Zug oder im Waadt zuständig ist.
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