Gewerkschafter zu Tode gefoltert: Mord – Strafanzeige gegen Nestlé
Luciano Romero, ein kolumbianischer Gewerkschafter, sollte gegen Nestlé aussagen – und wurde ermordet. Nun muss sich die Konzernleitung vor Gericht verantworten.
TÜBINGEN taz | Fast sieben Jahre nach der Tat sollen die Mitverantwortlichen für den Mord an dem kolumbianischen Gewerkschafter Luciano Romero endlich strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Die in Berlin ansässige Anwaltsgruppe des „European Center for Constitutional and Human Rights“ (ECCHR) will am Dienstag beim Gericht im schweizerischen Vevey eine Strafanzeige einreichen. Betroffen sind Peter Brabeck-Letmathe, damals Chef der Nestlé AG, und vier weitere Spitzenmanager des Lebensmittelkonzerns.
Sie werden „verdächtigt, den gewaltsamen Tod durch Unterlassung von effektiven Schutzmaßnahmen mit verursacht zu haben“, heißt es in einem Entwurf der Strafanzeige, der der taz vorliegt.
Romero, ein ehemaliger Arbeiter der damaligen kolumbianischen Nestlé-Tochter Cicolac, war am 10. September 2005 mit 50 Messerstichen zu Tode gefoltert worden. Drei Wochen nach seinem Tod sollte er in Bern vor dem „Permanenten Tribunal der Völker“ gegen den Konzern aussagen.
Romero hatte jahrelang in der zum Nestlé-Konzern gehörenden Milchpulverfabrik Cicolac in Valledupar im Norden Kolumbiens gearbeitet und war Mitglied des örtlichen Vorstands der Lebensmittelgewerkschaft Sinaltrainal. Im Zusammenhang mit einem Arbeitskonflikt war er 2002 entlassen worden.
„Mordauftrag“ an rechte Paramilitärs
In den Monaten nach seiner Entlassung hatte Nestlé die gesamte Belegschaft von Cicolac auf die Straße gesetzt, die Hälfte der Werksanteile an den neuseeländischen Milchkonzern Fonterra verkauft und mit diesem gemeinsam den Betrieb mit einer neuen Belegschaft unter dem Namen Dairy Partners Americas mit deutlich geringeren Lohnkosten und Sozialleistungen weitergeführt.
Laut ECCHR haben führende Manager der Milchfabrik Romero vor seinem Tod in Valledupar öffentlich beschuldigt, Mitglied einer Guerrilla zu sein. Von den rechten Paramilitärs, die damals die Gegend kontrollierten, werden solche Anschuldigungen als Aufforderung verstanden, den Angeschwärzten zu ermorden. Tatsächlich wurden in den Jahren 2007 bis 2009 vier Paramilitärs als Mörder Romeros zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
In einem der Urteile ordnete der Richter an, auch gegen die örtlichen Nestlé-Manager wegen ihrer Beteiligung an diesem Mord zu ermitteln. Diese Ermittlungen kamen bis heute nicht voran. Erwiesen aber sind enge Geschäftsbeziehungen zwischen der Milchpulverfabrik und Großgrundbesitzern, die mit den Paramilitärs zusammenarbeiteten.
Lebensgefährliche Diffamierungen
Zwei dieser Milchviehzüchter wurden deshalb inzwischen verurteilt. Nach Aussagen von Salvatore Mancuso, dem inzwischen in die USA ausgelieferten damaligen höchsten Chef der Paramilitärs, hat auch Cicolac diese rechte Terrorgruppe finanziert. Nestlé streitet diesen Vorwurf ab.
Die Strafanzeige soll nun die Verantwortung der Konzernleitung für diesen Mord klären. Da Nestlé seit 1944 in Kolumbien tätig ist, „hätte die Konzernleitung wissen müssen, dass Diffamierungen gegen Gewerkschafter die Betroffenen in Lebensgefahr versetzen“, heißt es in einem Schreiben des ECCHR.
Die Konzernchefs der Nestlé AG seien für den Mord mitverantwortlich, weil das Mutterhaus und ihre kolumbianische Tochter „eine zentral aus der Schweiz gesteuerte wirtschaftliche Einheit“ bildeten.
Maßstäbe für multinationale Konzerne
Sollte eine individuelle Verantwortung der Nestlé-Manager „aufgrund mangelnder interner Organisation und Dokumentation innerhalb des Unternehmens nicht nachweisbar“ sein, richtet sich die ECCHR-Anzeige hilfsweise auch gegen die Nestlé AG als solche. Nach dem Schweizer Strafrecht ist dies möglich.
Mit ihrer Anzeige wollen die Menschenrechtsanwälte nicht nur die Hintergründe des Mordes an Romero aufklären. Gleichzeitig soll sie dazu dienen, „das Verhalten multinationaler Konzerne in Konfliktsituationen an strafrechtlichen Maßstäben zu überprüfen“.
Das ECCHR will damit einen „Beitrag zur Entwicklung von menschenrechtlichen Standards für Unternehmen in Regionen bewaffneten Konflikts und begrenzter Staatlichkeit“ leisten. Mit anderen Worten: Spitzenmanager multinationaler Unternehmen sollen in Zukunft am Stammsitz des Unternehmens für das Verhalten ihrer Tochterunternehmen in Konfliktregionen zur Verantwortung gezogen werden können.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Bis 1,30 Euro pro Kilowattstunde
Dunkelflaute lässt Strompreis explodieren
Studie Paritätischer Wohlfahrtsverband
Wohnst du noch oder verarmst du schon?
Ex-Wirtschaftsweiser Peter Bofinger
„Das deutsche Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr“
Armut in Deutschland
Wohnen wird zum Luxus
Leben ohne Smartphone und Computer
Recht auf analoge Teilhabe
Ansage der Außenministerin an Verbündete
Bravo, Baerbock!