Eine Kerze->Brandwache 1 AWK-> ???
Dies ist eine Frage, die ich mir schon lange stelle und beim Lesen dieses guten Interviews gedacht, das es an der Zeit ist, sie öffentlich zu stellen.
A.Kruschat sagte "vieles wird einfach gar nicht kommuniziert werden" - dies ist ein sehr wichtiger Punkt.
Bei öffentlichen Aufführungen/Veranstaltungen gebietet die Bundes Muster- Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) bei offenen Feuer oder andere Effekte mit Gefahrenpotenzial den Einsatz von einer Brandschutzwache - die Länder haben diese entsprechend umgesetzt.
Eine Kerze auf einer Bühne reicht als Grund für eine solche Wache aus - diese Vorschrift ist sehr gut.
Jedoch sind bei einem Theater die Zuschauer freiwillig da und können das Gefahrenpotenzial selber erkennen– vollkommen anders dageben bei einem Atomkraftwerk. Dort ist es zwar nicht offenes Feuer, aber das Gefahrenpotenzial und auch die Anzahl der Gefährdeter ist unweit höher.
Vor allem ist die Gefährdung, anders als beim selbst bestimmten Theaterbesuch, unfreiwillig.
Das aktuelle Risiko selbst einzuschätzen und die Veranstaltung Atomkraft vorzeitig als Bürger zu verlassen ist ohne dem Verlassen unseres Staates(EU) nicht möglich. Diese ist so weder zumutbar noch hinnehmbar.
Es existiert also eine eklatante Diskrepanz beim Schutz der Bürger - der Gesetzgeber ist fahrlässig unkritisch entgegenkommend gegenüber den AKW-Betreibern.
Grob fahrlässig sind sogar die Äußerungen von Politikern, die AKWs in Deutschland wären die sichersten der Welt - dass wäre so als ob ein Bürgermeister sich gegen Brandwachen in Theatern seiner Stadt gegen die MVStättV ausspräche und sagt
"aber unsere Kerzen sind die sichersten in ganz
Deutschland"
Nicht der Vergleich der AKWs/Kerzen untereinnander ist geboten, sondern Maßnahmen wegen der klar erkennbaren Gefahr der Kerze bzw AKW an sich.
Sehr gefährlich sind diese Äußerungen zudem, weil sie die Betreiber und Mitarbeiter von AKWs in Deutschland zu unkritischem Denken und Handeln verleiten.
Hierzu zeigt das Unterdrücken von Informationen durch Vattenfall in Deutschland und Schweden, die Abgeschaltete Blackbox in Krümmel, dass Betreiber wie Vatenfall selbst mit Auflagen zum eigenverantwortlicher Umgang mit dem Gefahrenpotenzial AKW Vatenfall nicht zuverlässig erfüllt.
Neben einer Überprüfung zum Entzug der Betriebserlaubnis möchte ich anregen, das Bürger vor den Gefahren von Atomkraftwerken besser geschützt werden müssen, als bei freiwilligen Besuchen von Theaterveranstaltungen - dies nicht nur bei Vattenfall, sondern bei JEDEM AKW.
Gleiche Sicherheitsansprüche wie bei der MVStättV würden mindestens bedeuten, das ein AKW nur dann betrieben werden darf, wenn im Leitstand 2 beamtete AKW-Sicherheitsingenieure 24h/24h den Betrieb pausenlos überwachen.
Diese könnten bei Unregelmäßigkeiten sofort einschreiten, eine Abschaltung direkt anordnen und Details zur Gefahrenlage zuverlässig und direkt an das Ministerium/Katastrophenschutz weitergeben – ohne das diese Entscheidung oder Informationsweitergabe erst mit der Finanz oder PR-Abteilung des Konzerns abgesprochen wird und/oder mit anderen Interessen als die der höchsten Sicherheit für die Bürger abgewogen wird.
Eine EU-Regelung oder gar internationale Regelung wäre sehr wünschenswert, bis dahin haben die Länder selbst genügend Möglichkeiten eine pausenlose Wache durch eigene beamtete Sicherheitsingenieure anzuordnen!
Kosten hierfür mögen die Veranstalter des Dramas Atomkraft tragen.
Ohne eine direkte, externe, behördliche Wache durch eigene Sicherheitsingenieure ist es sonst nur eine Frage der Zeit, bis sich durch Verkettung von Ereignissen sich aus dem Drama Atomkraft auch hierzulande eine große Tragödie entwickelt.
[Copyleft – uneingeschränkte Verwendung dieses Kommentars möglich&erwünscht, 20.07.2009]
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