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Mitbestimmung bei EU-GesetzenSeehofer krächzt und wundert sich

Nachdem der Bundestag mehr Mitbestimmung bei EU-Gesetzen beschlossen hat, muss CSU-Chef Seehofer in München die Niederlage seiner Partei beim Kompromiss schön reden.

Auch in der Niederlage immer wohlgelaunt sein. Bild: dpa

MÜNCHEN taz | Der Ministerpräsident krächzt vom Bierzeltwahlkampf gezeichnet. "Sie merken, ich bin angeschlagen", flüstert Horst Seehofer zu den Abgeordneten, "stimmlich". Es war auch politisch kein strahlender Sieger-Auftritt, den CSU-Chef Seehofer am Donnerstag im bayerischen Landtag hinlegte.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juni mehr Mitsprache des Bundestags bei der Umsetzung des EU-Vertrags von Lissabon gefordert hatte, war Seehofer mit ehrgeizigen Maximalforderungen in die Verhandlung eingestiegen. Einen 14-Punkte-Plan wollte die CSU durchdrücken. Es sollte Volkabstimmungen zu EU-Themen geben und über die Interpretation von EU-Recht sollte in Deutschland allein das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Solche Punkte finden sich in der diese Woche in Berlin ausgehandelten Gesetzesvorlage nicht wieder. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD im Bundestag, Thomas Oppermann, lästerte, Seehofer sei als Löwe gestartet und als Bettvorleger gelandet. Nun musste Seehofer in einer Sondersitzung im bayerischen Landtag über die Ergebnisse berichten. Die Grünen-Fraktion hatte es so beantragt.

Man habe nicht alle Vorstellungen realisieren können, lamentierte Seehofer. "Manchmal wundert man sich, wie schwer es ist, Dinge wie Volksabstimmungen zu realisieren." Dabei hat die CSU in den Verhandlungen durchaus Erfolge erzielt. Erst auf ihr Drängen wurden zahlreiche Informationsrechte des Bundestags, etwa beim Handelsrecht, in die Gesetzesvorlage geschrieben. Aber so ein Erfolg lässt sich kaum für den Wahlkampf nutzen.

So jubelt die CSU lieber, sie habe die kommunale Versorgung mit Trinkwasser vor dem Zugriff aus Brüssel bewahrt. "Schon wegen des Erfolgs für die Kommunen haben sich die Anstrengungen der CSU gelohnt", meint der Chef der Landtagsfraktion, Georg Schmid. Tatsächlich findet sich zu dem Thema nur ein wenig bedeutender Satz in der Gesetzesvorlage. Die Bundesregierung müsse vor Entscheidungen im EU-Ministerrat Einvernehmen mit dem Bundestag herstellen, steht da. Und dank der CSU nun ebenso: "Dies gilt auch, dann wenn der Bundestag bei Vorhaben der Europäischen Union zu Fragen der kommunalen Daseinsvorsorge Stellung nimmt."

Seehofer will sich mit dem mühsam errungenen Kompromiss jedoch gar nicht erst zufrieden geben. Es stünden ja noch umfassende Beratungen an, bevor das Gesetz am 8.September verabschiedet werden solle, droht Seehofer. "Wenn diese Beratungen sinnvoll sein sollen, dann muss man offen sein gegenüber guten Vorschlägen." Um zumindest einen symbolischen Erfolg zu erkämpfen dringt die CSU- Landesgruppe auf die Verabschiedung einer nicht bindenden Resolution zusätzlich zum Gesetz. Darin soll stehen, was die CSU nicht durchsetzen konnte, etwa die größeren Kompetenzen für das Verfassungsgericht.

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2 Kommentare

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  • B
    BesorgterBürger

    Sollte der Vertrag von Lissabon ratifiziert werden,kann je nach Umständen die Todesstrafe wiedereingeführt oder vollstreckt werden.

     

     

    Zwar heißt es auf Seite 433 der EU-’Verfassung’ in Titel I, Artikel 2 (2):

     

    ‘Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.‘

     

    In den Erläuterungen zu diesem Artikel, sozusagen versteckt im Kleingedruckten, schimmert dann auf Seite 434 aber durch, wie das zu verstehen ist. In den Erläuterungen finden sich unter Punkt 3 die Ausnahmen von der Regel:

     

    ‘3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta (2) entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta (3) die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen “Negativdefinitionen” auch als Teil der Charta betrachtet werden:

     

    a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

     

    “Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

     

    a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

     

    b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

     

    c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”.

     

    b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

     

    “Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...’.

     

    Noch einmal das hier wesentliche als Auszug:

     

    “Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”

     

    und

     

    “Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden...”

     

    Wie deutet man also Aufstände?Waren die Montagsdemos nicht auch eine Art Aufstand?Befinden wir uns mit Afghanistan nicht in einem Krieg?Bitte liebe Redaktion diesen Kommentar nicht löschen so dass auch andere Menschen die Möglichkeit haben selbst im Netz über dieses wichtige Thema zu recherchieren.

    Ein interessantes Interview gibt es darüber auch in der Focus-Money Kolumne mit Prof. Dr. Schachtschneider und Oliver Janich.

  • B
    BesorgterBürger

    Sollte der Vertrag von Lissabon ratifiziert werden,kann je nach Umständen die Todesstrafe wiedereingeführt oder vollstreckt werden.

     

     

    Zwar heißt es auf Seite 433 der EU-’Verfassung’ in Titel I, Artikel 2 (2):

     

    ‘Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.‘

     

    In den Erläuterungen zu diesem Artikel, sozusagen versteckt im Kleingedruckten, schimmert dann auf Seite 434 aber durch, wie das zu verstehen ist. In den Erläuterungen finden sich unter Punkt 3 die Ausnahmen von der Regel:

     

    ‘3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta (2) entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta (3) die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen “Negativdefinitionen” auch als Teil der Charta betrachtet werden:

     

    a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

     

    “Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

     

    a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

     

    b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

     

    c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”.

     

    b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

     

    “Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...’.

     

    Noch einmal das hier wesentliche als Auszug:

     

    “Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”

     

    und

     

    “Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden...”

     

    Wie deutet man also Aufstände?Waren die Montagsdemos nicht auch eine Art Aufstand?Befinden wir uns mit Afghanistan nicht in einem Krieg?Bitte liebe Redaktion diesen Kommentar nicht löschen so dass auch andere Menschen die Möglichkeit haben selbst im Netz über dieses wichtige Thema zu recherchieren.

    Ein interessantes Interview gibt es darüber auch in der Focus-Money Kolumne mit Prof. Dr. Schachtschneider und Oliver Janich.