■ Mit der Microsoft-Kartellklage auf du und du: Bill Gates gleicht aus
Berlin (taz) – Im Kleinkrieg zwischen US-Justizministerium und Microsoft steht es seit Dienstag 2:2. Ein US-Bundesberufungsgericht entschied vorgestern, daß der Softwareriese sein neues Betriebssystem Windows 98 zusammen mit dem Programm Internet Explorer, das Zugang zum Internet ermöglicht, ab Freitag an Computerhändler ausliefern darf. Begründung: Das im Dezember 1997 von US-Richter Jackson erlassene Verbot, Betriebssystem und Internet Explorer im Paket zu vertreiben, gelte nur für Windows 95.
Diese Anordnung hatte das Justizministerium 2:1 in Führung gebracht. Dessen Kartellabteilung hatte im Oktober 1997 eine Klage eingereicht, weil ihrer Meinung nach Microsofts Vertriebspraktiken einen 1995 ausgehandelten Vergleich zwischen Ministerium und Konzern verletzen. Demnach darf Microsoft PC-Händlern nicht zwei voneinander unabhängige Programme als Paket aufzwingen. Ausnahme: Microsoft darf „integrierte Softwareprodukte“ entwickeln, die dasselbe können wie die getrennten Programme. Für das Justizministerium war klar: Windows 95 und der Internet Explorer sind kein integriertes Programm. Sind sie doch, konterte Gates. Beide Seiten schlossen nach Jacksons Spruch den Kompromiß, das Symbol des Explorers zum Anklicken aus Windows 95 zu verbannen.
Die Partie bleibt spannend, Gegenangriffe laufen bereits. Die US-Softwarefirma Sun Microsystems beantragte vorgestern bei einem kalifornischen Gericht, die Windows 98-Auslieferung doch noch zu stoppen. Microsoft habe in dem Betriebssystem ein Element von Suns Programmiersprache Java so verändert, daß es mit der „universellen Form“ von Java nicht mehr harmoniere, klagt Sun. Und möglicherweise schon heute werden Justizministerium sowie 13 US-Bundesstaaten eine Kartellklage gegen Windows 98 einreichen. nbo
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