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■ Mit dem Jahr-2000-Fehler auf du und duDen Crash simulieren

Berlin (taz) – Die Horrorszenarien beim „Jahr-2000-Fehler“ reichen vom finalen Computerabsturz bis hin zur Rechnerexplosion. Schuld daran soll der auch als Millenium-Bug bekannte Fehler sein: Nicht Jahr-2000-feste Computer speichern demnach Jahreszahlen zwei- statt vierstellig. 99 steht also für 1999. Springt die innere Uhr aber im Jahr 2000 auf 00, bricht für den Computer das Jahr 1900 an. Doch mit welchen Folgen müssen private Computerbesitzer wirklich rechnen?

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine Reihe hilfreicher Tips und Tricks für Computerlaien veröffentlicht. Bei Rechnern, die mit einer zweistelligen Jahreszahl arbeiten, können immer dann Fehler auftreten, wenn Datumsangaben Grundlage für das Berechnen von Daten ist. Zum Beispiel, wenn Zeiträume berechnet werden oder beim Sortieren von Datensätzen. Im schlimmsten Fall droht ein Datenverlust.

Um festzustellen, ob ein Rechner zur gefährdeten Spezies gehört, empfiehlt die Verbraucherzentrale einen kleinen Test: Anwender sollten ihre Festplatte sichern, alle Programme schließen und das Datum in der Systemsteuerung auf den 31.  12. 1999, 23:57 Uhr umstellen. Anschließend müssen sie den Computer ausschalten und fünf Minuten abwarten. Wird nach dem Neustart nicht der 1. 1. 2000 angezeigt, hat der Millenium-Bug zugeschlagen. Auf teure Testprogramme könne man getrost verzichten, „viele seien teuer und zudem überflüssig“. Was tun, wenn der digitale Bürogehilfe den Test nicht besteht? Wenn sich der Fehler noch während der Garantiezeit zeigt, kann der Besitzer Nachbesserungen oder einwandfreien Ersatz vom Händler verlangen. Weigert sich dieser, kann man eine Klage erwägen. Bei Computern mit Standardsoftware sollte man darüber auf ein kostenloses Up-date bestehen. Um diese Ansprüche durchzusetzen, ist es wichtig, alle Orginalunterlagen wie etwa Quittungen, Rechnungen und Garantieurkunden aufzuheben. Jens Uehlecke

Für mehr Informationen: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen 0211/380 90

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