Mit dem Dienstrecht auf du und du: Profs können fliegen
■ Grüne Reform-Vorstellungen: Hochschulrecht flexibilisieren
Rund die Hälfte der Bremer Professoren geht in den nächsten Jahren in den wohlverdienten Ruhestand. Die Berufung der Nachfolger ist eine Weichenstellung für die kommenden 30 Jahre. Denn nach wie vor gilt in Deutschland, einmal Professor, immer Professor. Wer heute eingestellt wird, hat lebenslänglich. „Die Personalstrukturen an Deutschlands Hochschulen haben sich überlebt“, findet Hermann Kuhn, der hochschulpolitische Sprecher der Grünen. Kuhn stellte gestern Vorschläge zur Reform von Dienst- und Besoldungsrecht vor, die die Grünen bundesweit erarbeitet haben.
Beamte auf Lebenszeit, Besoldung nach Dienstalter – „dieses System entspricht nicht den Anforderungen der heutigen Hochschulen“, finden die Grünen. Für Kuhn bedeutet der Generationswechsel an Bremens Hochschulen eine historische Chance.
An die Stelle des Laufbahn-Systems, nach dem mit dem Dienstalter die Bezahlung steigt, solle eine Grundvergütung mit Leistungs-Zulagens treten. Das Bremische Hochschulgesetz erlaube schon jetzt die Abschaffung des Beamtenstatus und mehr Personalautonomie, sagt Kuhn.
Uwe Gundrum, Pressesprecher der Universität, erklärte dazu, der Beamtenstatus sei für die Universität nicht das Problem. Auch im derzeitigen Rahmen könne man besondere Leistungen und Flexibilität durch Prämien und Zulagen belohnen. Trotz der Personalhoheit werde die Besetzung von Professorenstellen mit der Behörde abgestimmt. Das werde sich vermutlich nicht ändern, weil die Hochschulentwicklung auch eine Frage der Politik sei. kh
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