■ Mit dem Brieftourismus auf du und du: Post muß fliegen
Freiburg (taz) – Die Post AG mißbraucht ihr Postmonopol, wenn sie Remailing-Sendungen aus dem Ausland einfach nicht befördert. Dies entschied gestern das Europäische Gericht Erster Instanz (EuG) in Luxemburg.
Beim Remailing nutzen deutsche Großversender Dumpingpreise vor allem in Holland, um von dort die Post wieder an Adressaten in Deutschland zu senden. Die niederländische Post hat damit wenig Aufwand und kann deshalb günstige Tarife anbieten. Sortierung und Zustellung erfolgen in Deutschland, doch die deutsche Post bekommt nur 40 Pfennig pro Brief erstattet. Anfang der 90er Jahre hat die damalige Bundespost daher immer wieder solche Remailing-Sendungen angehalten.
Hiergegen beschwerte sich 1995 ein Verband von Remailing-Firmen bei der EU-Kommission. Die schritt aber nicht ein, weil sie der Ansicht war, die Postbeförderer dürften sich so gegen die Umgehung ihres Monopols wehren.
Das EU-Gericht hat die Kommissionsentscheidung jetzt aber für nichtig erklärt. Nach seiner Auffassung haben Bundespost und Co durch das Anhalten der Remailing-Briefe ihr Monopol „mißbraucht“. Daß pro Brief nur 40 Pfennig erstattet würden, hätten die Postbetreiber selbst untereinander ausgehandelt. „Nach dem Weltpostvertrag ist das Remailing verboten“, betonte ein Sprecher der Post AG.
Seit einigen Jahren verhandeln die Postunternehmen über ein neues Erstattungssystem. Nach dem geplanten REIMS- Abkommen würde die Bundespost für einen Auslandsbrief bis zu 80 Prozent des Inlandsportos erhalten. Dieses Abkommen, das in der nächsten Woche unterzeichnet werden soll, muß noch von der EU-Kommission genehmigt werden. Ausgerechnet die holländische Post nimmt nicht daran teil. Christian Rath
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