Mit dem Atomausstieg auf Du und Du: Blockade im Bundesrat
Freiburg (taz) – Bayern Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) warnte die Atombetreiber am Wochenende vor „voreiligen Kompromissen“. Im Bundesrat werde Bayern den Atomausstieg auf jeden Fall blockieren. Ganz so einfach, wie er sich das vorstellt, geht es aber nicht. Bayern hat zwar nur 6 von 69 Stimmen in der Länderkammer, doch seit den letzten Wahlniederlagen gibt es auch keine rot-grüne Mehrheit mehr. Es käme also auch auf Stimmen aus dem sozialliberalen Rheinland-Pfalz und den großen Koalitionen in Bremen und Berlin an. Doch solche Rechenspiele machen nur Sinn, wenn der Atomausstieg überhaupt die Zustimmung des Bundesrates benötigt.
Und ob dies so ist, da gehen die Meinungen weit auseinander. „Eine so wichtige Entscheidung wie der Atomausstieg, ist ohne den Bundesrat nicht zu machen“, heißt es im bayerischen Umweltministerium, „irgendwo wird sicher in die Verwaltungsverfahren der Länder eingegriffen, und dann ist die Zustimmungspflicht da.“ Im Bundesumweltministerium will man aber genau dies verhindern. „Wir werden das Gesetz so formulieren, dass wir die Zustimmung des Bundesrates nicht benötigen“, sagte gestern ein Sprecher. Er verweist auf die letzte Atomgesetz-Novelle der Kohl-Regierung, die ebenfalls nicht zustimmungspflichtig war.
Ob nun auch der Atomausstieg ohne den Bundesrat möglich ist, kann allerdings erst ernsthaft beantwortet werden, wenn ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegt. Als nächsten Schritt muss sich zuerst die Regierungskoalition über das weitere Vorgehen einigen, das soll noch im Januar erfolgen. Dann wird es ein neues Konsensgespräch mit den Energieversorgern geben. Im Februar soll schließlich, so der Plan des Trittin-Ministeriums, zumindest ein Referentenentwurf vorliegen.
Als Faustregel kann man aber schon heute davon ausgehen: Je starrer der Atomausstieg im Gesetz geregelt wird, umso eher ist er ohne Länder möglich. Wenn also das Gesetz ein fixes Auslaufen der Genehmigungen nach X Jahren vorschreibt, dann müssen Landesbehörden nicht mehr tätig werden. Wenn aber die Energieversorger im Rahmen eines Flexi-Modells selbst bestimmen können, welche Anlagen zuerst vom Netz gehen sollen, dann muss dies auch von einer Behörde abgesegnet werden. Und dieses Verwaltungsverfahren dürfte wiederum die Zustimmungspflichtigkeit des Gesetzes auslösen.
Christian Rath
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