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Mit Stoff straffrei aus dem Schneider

■ Drogen-Inis und Behörde loben Entwurf des Bundes-Betäubungsmittelgesetzes

So wortkarg ist Stefan Marks selten. „Wir sind mit dem Gesetz zufrieden“, ist dem Sprecher der Hamburger Gesundheitsbehörde lediglich zu entlocken. Kein Hinweis hingegen darauf, ob sich das Gesetz zur Legalisierung der Fixerstuben, welches das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hat, mit den Vorstellungen des rot-grünen Senats in allen Punkten deckt. Marks will es nur „begrüßen, daß endlich Rechtssicherheit geschaffen wird für die MitarbeiterInnen in Gesundheitsräumen. Damit sind wir zufrieden“.

Die Betreiber der Hamburger Gesundheitsräume auch. Zwar muß das Gesetz zunächst noch den Bundesrat passieren. Doch sollte es diese Hürde nehmen, so Rainer Schmidt vom Vorstand des Vereins „freiraum“, dann „sind wir aus dem Schneider“. „freiraum“ betreibt im Schanzenviertel den „Fixstern“, in Harburg das „Abrigado“ und in Billstedt noch das „Drug-Mobil“. Da die Staatsanwaltschaft Druckräume für einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz hält, waren die MitarbeiterInnen stets von Strafverfolgung bedroht.

Nun wird festgeschrieben, daß Gesundheitsräume betrieben werden dürfen – unter Umständen. Die Bedingungen dezidiert festzulegen, obliegt den einzelnen Ländern. Sie müssen etwa den Kreis der berechtigten Benutzer hinsichtlich deren Mindestalter bestimmen, die Art des mitgeführten Betäubungsmittels sowie die „erlaubten Konsummuster“. Dazu herrschen in Hamburg unterschiedliche Vorstellungen vor. Viele DrogenkonsumentInnen nutzen die Ruhe des Gesundheitsraumes nicht nur zum Spritzen von Heroin, sondern auch zum Rauchen des Stoffes sowie zum Konsum von Kokain. Während das in den meisten Einrichtungen möglich ist, sollen aus dem „Café Drei“ an der Hoheluftbrücke deswegen schon Junkies verwiesen worden sein.

Bedauerlich findet „freiraum“-Vorstand Schmidt, daß der Gesetzentwurf den MitarbeiterInnen der Druckräume verbietet, eine Substanzanalyse der dorthin mitgebrachten Drogen durchzuführen. Der Reinheitsgehalt des als Heroin verkauften Stoffes schwankt erheblich. Wünschenswert wäre es deshalb, so Schmidt, wenn der Stoff untersucht und dadurch die DealerInnen gezwungen werden könnten, reinere Drogen zu verkaufen.

Sollte das Gesetz in dieser Form tatsächlich eines Tages Rechtsgrundlage sein, wäre damit auch der Hamburger Musterprozeß hinfällig. Den hatte die Sozialbehörde mit der Justizbehörde und „freiraum“ abgesprochen, um die Rechtslage klären zu lassen. Nachdem die neue Bundesregierung im Herbst angekündigt hatte, Gesundheitsräume zu legalisieren, war der Prozeß ausgesetzt worden. Daß er nun abgeblasen wird, konnte Justizsprecherin Simone Käfer gestern noch nicht bestätigen: „Man muß abwarten, wie das Gesetz aussieht, das letztendlich den Bundesrat passiert.“ Elke Spanner