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■ Mit Kennzeichnungen auf Du und DuFoods or Drugs?

Alpha-Presslinge, Spirulina-Algen, ein Glas Gerstengrassaft oder ein paar Bärlauchfrischblattkapseln – was ist eigentlich diese aufbauende „Nahrungsergänzung“, die nun auch den nichtchemischen Gesundheitsmarkt erobert? „Lebensmittel, die einen oder mehrere Nährstoffe (meist Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente) in konzentrierter Form enthalten und üblicherweise eine untypische Form (Tabletten, Kapseln etc.) aufweisen“, heißt es beim Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin.

„Eine rechtlich bindende Definition gibt es nicht“, stellt Norbert Pahne fest. „Hersteller sollten sehr vorsichtig sein in der Kennzeichnung ihrer Produkte“, warnt der Geschäftsführer des Verbandes der Reformwaren-Hersteller.

Food or Drug?, lautet hier die entscheidende Frage. Ist ein Produkt ein Lebensmittel, kann es in breiterem Maße vermarktet werden, zudem unterliegen Arzneimitteln strengen Zulassungskriterien. Im Mittelpunkt stehen neben der Dosierung der Inhaltsstoffe die „Health-Claims“: Angaben wie „gut gegen Grippe“ dürfen laut Nährwertkennzeichnungsverordnung bei Nahrungsmitteln nicht gemacht werden. Krankheitsbezogene Aussagen sind Arzneimitteln vorbehalten, einem Lebensmittel darf auf der Packung lediglich eine gesundheitsfördernde Eigenschaft zugeschrieben werden. Hier lauert die Pharmaindustrie, sie will den Markt für sich behalten: Deshalb haben sich in ihrem Namen sogenannte Abmahnvereine darauf spezialisiert, den Lebensmittelmarkt nach potenziellen Irrläufern zu durchforsten. „Ein Kampf um den Kuchen“, so Pahne.

Die deutsche Rechtsprechung sei nicht mit den Grundsätzen des freien Warenverkehrs vereinbar, so die Kommission in einem Brief an die Bundesregierung. Der Grund: In Deutschland hatte man Nahrungsergänzungsmitteln die Zulassung verwehrt, weil sie zu hoch dosiert waren. Mehr als dreimal so viel wie die „Recommanded Daily Allowance“ (RDA) eines Vitamins, Spurenelements oder Mineralstoffs sollten laut Gesundheitsministerium nicht darin enthalten sein.

„Wir erwarten täglich den Entwurf für eine verbindliche Verordnung aus dem Gesundheitsministerium“, sagt Pahne. Auch auf EU-Ebene herrscht Unklarheit. Zwar ist das Arzneimittelrecht vereinheitlicht, nicht jedoch das für Lebensmittel. Bereits seit zehn Jahren versucht die Europäische Kommission eine Direktive zu entwickeln. Zu erwarten ist sie allerdings frühestens in drei bis vier Jahren. Danièle Weber

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