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■ MißbrauchSchutz vor Instanzen

Koblenz (dpa) – Der Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes rechtfertigt grundsätzlich die Anklageerhebung vor einem Landgericht. Das gilt aus Gründen des Opferschutzes besonders dann, wenn der Angeklagte die Tat leugnet und dem Kind so die Aussage vor möglicherweise zwei Instanzen – Amts- und Landgericht – erspart bleiben kann. Diese Entscheidung traf das Koblenzer Oberlandesgericht. (Aktenzeichen: 2 Ws 648/94).

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