Mietobergrenzen für Sozialhilfeempfänger: Ein wenig Spielraum

Der Hamburger Senat erhöht die Grenze, bis zu der er die Miete für SozialhilfeempfängerInnen bezahlt. Die Linke hält die Steigerung für zu gering.

Ein Wohnungsgesuch-Aushang.

Ganz schön schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden, ganz besonders für Hilfeempfänger Foto: Paul Zinken/dpa

HAMBURG taz | Der rot-grüne Senat hat die Miet­obergrenzen für bedürftige Menschen erhöht, die Linke in der Bürgerschaft hält sie jedoch noch immer für viel zu niedrig, „Die jetzige Anpassung ist lächerlich“, findet Carola Ensslen, Mitglied im Sozialausschuss. Sie führe dazu, dass Mieter aus ihrem Stadtteil verdrängt würden oder aus ihrem ohnehin zu schmalen Sozialhilfe-Budget Geld für die Miete abzweigten.

Vergangene Woche hatte die Sozialbehörde die sogenannte Angemessenheitsgrenze für Kosten der Unterkunft angehoben: zwischen 6,50 Euro für einen Single- und 28,80 Euro für einen Vier-Personen-­Haushalt. Diese Anhebung soll für die Bruttokaltmiete, Betriebskosten­ und seit dem vergangenen Jahr auch für Kaltwasser reichen.­ Die Miete, die vom Staat übernommen wird, reicht von 501,50 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt bis zu 1.345,20 für sechs Personen.

Ensslen hält das für nicht realitätsgerecht. Angesichts­ der tatsächlich aufgerufenen Preise müssten Leistungs­empfänger*innen aus ihrem Regelsatz noch Miete zuzahlen, hätten so noch weniger zum Leben, kritisiert sie. Die Linksfraktion forderte schon in einem Antrag von Juni 2019, die Mietobergrenzen nur als Richtwerte und nicht als strikte Obergrenze zu gestalten, um Spielräume zu schaffen.

Aus der Sicht der Linken orientiert sich der Mietenspiegel zu sehr an den Bestandsmieten und berücksichtigt die Neuvermietungspreise zu wenig. „Schaut man sich die Vermietungsanzeigen an, müsste man für eine Person mindestens 700 Euro Bruttokaltmiete übernehmen“, sagt Ensslen.

Die Angemessenheitsgrenze für die Kosten der Unterkunft richtet sich nach der Größe eines Haushalts in normaler Wohnlage im Mietenspiegel.

Ebenfalls berücksichtigt wird eine Auswertung der Betriebskosten für 96.000 Haushalte.

Grundlage für den Mietenspiegel sind ortsübliche Vergleichsmieten von 550.000 Wohnungen. Der Mietenspiegel erscheint alle zwei Jahre.

Insgesamt erhalten rund 139.000 Haushalte so Unterstützung bei der Miete und Heizung.

Die Gesamtkosten liegen pro Jahr bei 737 Millionen Euro.

Damit die Empfänger*innen nicht bei jeder Mieterhöhung darum fürchten müssen, ausziehen zu müssen, gibt es tatsächlich einen Spielraum von 20 Prozent oberhalb der Miet­obergrenze. Dieser Spielraum ist laut Ensslen in Hamburg aber schnell ausgeschöpft. „Das führt zu einer Verdrängung aus Stadtteilen wie Eimsbüttel“, sagt Ensslen.­ Es zwinge Menschen, ihr gewohntes Lebensumfeld zu verlassen und verschärfe die soziale Spaltung.

Um die zu verhindern, gibt es für die Angemessenheitsgrenze noch eine andere Marge: In Stadtteilen mit einem sehr geringem Anteil an Bezieher*innen von Sozialleistungen, kommt eine zehnprozentige Überschreitung der eigentlichen Angemessenheitsgrenze in Betracht. Das gilt für Stadtteile wie Blankenese oder Ottensen.

Für Siegmund Chychla, den Vorsitzenden des Mietervereins zu Hamburg, ist diese Marge – wenn überhaupt – nur für bestehende­ Mietverträge interessant. „Bei einer Neuvermietungs-Miete, die bei 50 Prozent über den ortsüblichen Vergleichsmieten liegt, brauchen die Empfänger*innen sich gar nicht auf die teuren Wohnungen zu bewerben“, sagt er. „Für Bedürftige sind solche Stadtteile mit einer finanziellen Mauer geschützt und deshalb nicht erreichbar“,­ sagt er.

Die CDU hält den Mietenspiegel als Grundlage für die Angemessenheitsgrenze für ungeeignet: Damit verschleiere der Senat die wahre Entwicklung bei den Mieten, da bei zahlreichen Sozialwohnungen die Mietbindung ausgelaufen ist und sie deshalb in den Mietenspiegel einbezogen worden seien. Mit ihren zunächst noch geringen Mieten hätten sie im Mietenspiegel preisdämpfend gewirkt und die wahre Mietsteigerung verschleiert.

Dass sich die Anpassung der Kosten der Unterkunft auf die Preisentwicklung anderer Wohnungen auswirken wird, sieht Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen, nicht. „Sie sorgt aber für eine gewisse Annäherung der Mieten an den tatsächlichen Markt und erleichtert so möglicherweise den betroffenen Haushalten, in ihrer Wohnung zu bleiben“, sagt er.

Laufende Mietverträge unterlägen „der unlängst verlängerten und verschärften Mietpreisbremse“, sagt Breitner. Die bestimmt, dass ein Vermieter­ bei neuen Verträgen höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent verlangen darf. Mietervereins-Chef Chychla hält sie für weitgehend wirkungslos. In ihrer jetzigen Form sei sie „nicht fähig, die Mieten auf ein erträgliches Maß für alle zu bringen“, sagt er.

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