Miethai&Co.: Obhutspflichten
Vertrauensperson beauftragen ■ Von Dirk Dohr
Aus den allgemeinen mietvertraglichen Bestimmungen ergibt sich, dass ein Mieter die Wohnung pfleglich zu behandeln hat und Schäden, soweit möglich von der Mietsache fernhalten muss. Diese Obhutspflicht beginnt mit der Überlassung der Wohnung und endet erst bei Mietvertragsende und Rückgabe. Selbst wenn der Mieter schon ein paar Wochen vor Mietvertragsende ausgezogen ist, dauert diese Obhutspflicht fort. Da-raus ergibt sich, dass bei längerer Abwesenheit des Mieters eine Person seines Vertrauens beauftragt werden sollte, alle paar Tage „nach dem Rechten“ zu schauen.
So sollte der Mieter z. B. beim Betrieb von Spül- und Waschmaschinen die Räume nach einem Urteil des OLG Hamm (WM 1985, 253) nicht längere Zeit verlassen. Allerdings gibt es für moderne Haushaltsgeräte auch die Auffassung, dass diese unbeaufsichtigt betrieben werden dürfen (AG Hadamar NJWE-Mietrecht 1997, 75). Nach dieser Entscheidung muss bei einer Abwesenheit des Mieters die Wasserzufuhr nicht abgestellt werden, da nach dem heutigen Stand der Technik die Wahrscheinlichkeit eines Wasseraustrittes als äußerst gering einzustufen ist. Dieser Meinung haben sich jedoch nicht alle Gerichte angeschlossen. Das LG München I (ZMR 1994, 478) lässt einen unbeaufsichtigten Betrieb einer Waschmaschine nur dann zu, wenn diese in einem Raum mit einem Bodenauslauf für das Wasser steht. Das LG Mannheim (ZMR 1991, 441) verpflichtet den Mieter bei der erstmaligen Inbetriebnahme einer neuen Waschmaschine, den Waschvorgang zu überwachen.
Vor einer längeren Reise sollte man überprüfen, ob alle Absperrventile für die Waschmaschine geschlossen sind, da im Schadensfalle dem Mieter grob fahrlässiges Handeln vorgeworfen werden muss (OLG Düsseldorf, MDR 1989, 645). Aber nicht nur bei Wasch- oder Spülmaschinen gilt eine Sorgfaltspflicht. Auch bei anderen elektrischen Geräten muss dafür Sorge getragen werden, dass sie keine Schäden anrichten.
Dirk Dohr ist Berater bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40
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