Miethai & Co: Nebenkosten
Jetzt Abrechnung '96 fordern ■ Von Achim Woens
Spätestens Ende Dezember 1997 muß die Nebenkostenabrechnung über das Kalenderjahr 1996 zugestellt sein. Oft dauert es sehr viel länger, bis der Vermieter die Nebenkosten abrechnet. Dabei ist meist nicht ersichtlich, warum. Denn in der Regel ergibt sich daraus eine Nachforderung zugunsten des Vermieters. Das Warten kann man allerdings verkürzen.
Denn mit Eintritt der Abrechnungsreife gibt es ein Druckmittel. Liegt etwa die Abrechnung über das Kalenderjahr –96 Anfang Januar 1998 noch nicht vor, können die Vorauszahlungsbeträge einbehalten werden. Dies ist dem Vermieter mitzuteilen. Allerdings muß das Geld bei Vorlage der Abrechnung nachgezahlt werden.
Wenn beweisbar ist, daß der Vermieter die Abrechnung schon vor Eintritt der Abrechnungsreife erstellen konnte (wenn beispielsweise NachbarInnen bereits eine Abrechnung bekommen haben), kann auch früher Druck ausgeübt werden. Zusätzlich zur Einbehaltung der Vorauszahlungsbeträge gibt es natürlich auch die Möglichkeit, den Vermieter im Klagewege zur Abrechnung zu zwingen. Das empfiehlt sich dann, wenn er dafür bekannt ist, daß eine einfache Erinnerung nicht reicht. Vor der Klage sollte allerdings eine beweisbare schriftliche Aufforderung zur Abrechnung (Einschreiben/Rückschein) erfolgen.
Anders dagegen verhält es sich bei Sozialwohnungen. Hier ist ausdrücklich geregelt, daß der Vermieter auf seiner Nachzahlungsforderung sitzen bleibt, wenn er 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode noch nicht abgerechnet hat.
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