Miethai & Co: Nebenkosten
■ Belege prüfen lohnt sich Von Achim Woens
Ärgerlich ist, daß die Nebenkosten viel stärker steigen als die Mieten und andere Kosten. Das liegt oft auch daran, daß Vermieter und Verwaltungen die Gelegenheit nutzen, Kosten auf die MieterInnen abzuwälzen, die eigentlich der Vermieter selbst zu tragen hätte.
Zweifel an der Abrechnung sind daher oft berechtigt. Ein Teil dieser Zweifel kann durch die Prüfung der Originalbelege beim Vermieter beseitigt werden. Darauf besteht nach § 259 BGB ein rechtlicher Anspruch. Um die Belege zu prüfen, kann auch ein Bekannter oder eine andere Person (z.B. von Mieter helfen Mieter) beauftragt werden. Der Vermieter darf dies nicht zurückweisen – auch nicht aus datenschutzrechtlichen Gründen und nicht einmal dann, wenn es um Gehaltsunterlagen geht, die den Hausmeister betreffen.
Wohnt der Vermieter nicht im gleichen Ort, so kann die Zusendung von Belegkopien verlangt werden. Für Sozialwohnungen gilt dieses Recht unabhängig vom Wohnort des Vermieters. Allerdings kann der Vermieter die Kopierkosten in Rechnung stellen. Hier halten manche Gerichte einen Preis von bis zu einer Mark pro Kopie für gerechtfertigt.
Auch wenn eine Belegeinsicht zeitaufwendig ist, so ist sie doch zu empfehlen. Oft wird erst beim Blick in die Unterlagen deutlich, wofür der Vermieter das Geld der MieterInnen ausgibt. Der Blick in die Verträge mit dem Hausmeister oder der Reinigungsfirma macht außerdem nicht selten deutlich, daß diese nur einen Teil der vertraglich vereinbarten Arbeiten verrichten. Deutlich wird dabei auch, ob Kosten aus vergangenen Perioden in die Abrechnung eingeflossen sind. Solange die Originalbelege nicht vorgelegt werden, ist eine Nachzahlung nicht fällig.
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