Miethai & Co.: Euroland
■ Für Mieter ändert sich nichts Von Andree Lagemann
Nachdem in den vergangenen Wochen allerorten über die Einführung des Euros zum 1.1. 1999 berichtet wurde, sollen nun auch an dieser Stelle einige Informationen zum Thema erfolgen. Wichtig für MieterInnen: Die Einführung des Euro hat zunächst einmal keine Auswirkungen auf bestehende Mietverträge. Der Vermieter kann daher nicht wegen der Einführung der neuen Währung von den MieterInnen verlangen, einen neuen Vertrag abzuschließen. Erst recht ist die Umstellung der DM auf den Euro kein Kündigungsgrund für das Mietverhältnis. Vielmehr verbleibt es bei den bisherigen Vereinbarungen.
Bis zum Ende der dreijährigen Übergangszeit, also bis zum 31. 12. 2001, dürfen nämlich bestehende Mietverhältnisse auf die neue Währung lediglich mit der Zustimmung der MieterInnen umgestellt werden. Soweit die MieterInnen nicht einverstanden sind, können sie bis zum 31. 12. 2001 sowohl die Nettomiete als auch die Nebenkosten in DM zahlen.
Soweit die MieterInnen die Umstellung auf den Euro wollen, können sie ab 1999 auch ohne Einverständnis des Vermieters den Mietzins in Euro zahlen. Aber Vorsicht: Rechen- und Rundungsfehler gehen dabei zu Lasten der MieterInnen. Umstellungskosten auf Vermieterseite sind übrigens nicht im Wege der Mieterhöhung auf die MieterInnen umlegbar.
Bei Neuverträgen gilt: Ab dem 1. 1. 1999 sind diese in Euro abschließbar. Zum 1. 1. 2002 werden dann alle Mietverträge automatisch per Gesetz auf den Euro umgeschrieben. Es gilt der offizielle Tauschkurs. Weitere Informationen zum Thema Euro und Mietrecht bei Mieter helfen Mietern, Tel. 431 39 40 (Rechtsberatung nur für Mitglieder).
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