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Miethai & CoSchimmelpilz

Selbstkritik oder Gutachten?  ■  Von Eve Raatschen

Schimmelbildung ist immer noch ein Problem in Alt- und Neubauwohnungen. Zuständig für die Beseitigung ist der Vermieter, der sich jedoch oft damit herausredet, das falsche Wohnverhalten der Mieter sei die Ursache. Um auszuschließen, dass er damit Recht hat, sollte man zunächst das eigene Lüft- und Heizverhalten kritisch beobachten (Informationen darüber gibt es bei der Verbraucherzentrale, der Umweltbehörde oder bei Mieter Helfen Mietern). Bringt auch ein verändertes Wohnverhalten nichts, wird eine bauliche Ursache vorliegen.

Folgendes Vorgehen empfiehlt sich: Auf jeden Fall die Schimmelentstehung sofort dem Vermieter mitteilen. Ihn innerhalb einer angemessenen Frist (ca. 6 Wochen) auffordern, den Schimmel und dessen Ursache zu beseitigen und ihn bei größerem Befall auch auffordern, gutachterlich klären zu lassen, ob Gesundheitsgefahren bestehen. Sich alle weiteren Rechte nach Ablauf der Frist vorbehalten.

Den Vermieter darauf hinweisen, dass die Miete ab sofort unter Vorbehalt gezahlt wird. Das Schreiben per Einschreiben/Rückschein oder Einwurfeinschreiben verschicken oder mit Zeugen beim Vermieter in den Briefkasten stecken, um den Zugang beweisen zu können.

Sollte eine Mietminderung aufgrund des Umfangs der Beeinträchtigung möglich sein, so kann man diese bei erklärtem Vorbehalt auch später durchsetzen. Reagiert der Vermieter nicht, besteht aufgrund der Fristsetzung bei erheblichem Befall die Möglichkeit, einen eigenen Gutachter zu bestellen, der zumindest die Gefährlichkeit des Schimmels untersucht. Es gibt mittlerweile einige Institute, die solche Untersuchungen anbieten. Diese Kosten können später mit der Miete verrechnet werden. Der Anspruch auf Beseitigung des Schimmels kann letztlich auch gerichtlich durchgesetzt werden. Auch die Ämter für Wohnungspflege können den Vermieter zur Feuchtigkeitsbeseitigung auffordern und Bußgelder verhängen, vorher werden die Mängel besichtigt und eine Bestandsaufnahme gemacht.

Eve Raatschen ist Juristin bei Mieter helfen Mietern,Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40

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