piwik no script img

Miethai & CoVor der Tür

Unbefugte Vermieter  ■ Von Christiane Hollander

Eine Idylle in Ottensen – nette Gegend, ansprechender Neubau, Sozialwohnungen und damit auch bezahlbare Mieten für weniger betuchte Familien. Allerdings wohnt der Vermieter mit im Mehrfamilienhaus. Der schien aber nett und umgänglich und viele MieterInnen dachten, sie hätten das große Los gezogen. Falsch – wie sich herausstellte. Denn den Vermieter hielt es nicht an den Wohnungstüren seiner MieterInnen.

Zuerst erregte es kein Aufsehen bei den NachbarInnen, als er während einer urlaubsbedingten Abwesenheit eine Wohnung betrat, um zu lüften. Ging man doch davon aus, dass er den Auftrag hatte. Irritiert war dann eine andere Mieterin, als sie feststellte, dass während ihrer Abwesenheit eine Küchentür eingebaut wurde, allerdings hatte sie niemanden beauftragt, die Handwerker hereinzulassen. Des Rätsels Lösung – der Vermieter hatte einen Generalschlüssel und keine Probleme, diesen auch zu nutzen. Die MieterInnen fühlten sich in ihrer Privatsphäre verletzt und forderten ihn auf, den Schlüssel abzugeben. Als er dieses Ansinnen ablehnte, wechselten sie die Schlösser aus.

Tatsächlich ist der Vermieter ohne Einverständnis der MieterInnen nicht berechtigt, einen Zweitschlüssel für die vermieteten Räume zu besitzen. MieterInnen haben in ihrer Wohnung das Hausrecht, und ein Vermieter macht sich strafbar (Hausfriedensbruch), wenn er diese unbefugt betritt. Die Mieterinnen aus Ottensen handelten also richtig, als sie die Schlösser austauschten. Das vom Vermieter gestellte Türschloss müssen sie aber behalten und bei Auszug wieder einbauen.

Zudem hätten sie das Recht auf fristlose Kündigung gehabt. Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Grund zur fristlosen Kündigung besteht, wenn der Vermieter die Wohnung mit Hilfe eines eigenen Schlüssels betritt (LG Berlin Urt. vom 09.02.1999, Az 64 S 305/98). Eine vorherige Abmahnung war nicht erforderlich.#

Christiane Hollander ist Juristin bei Mieter helfen Mietern , Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 4313940

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen