piwik no script img

„Mieterschutz unangetastet“

Reform macht für Hamburger MieterInnen nichts wesentlich schlechter, aber einiges besser  ■ Von Gernot Knödler

Die Mietrechtsreform der rot-grünen Koalition, die heute im Bundeskabinett beschlossen werden soll, wird die Hamburger MieterInnen in den wesentlichen Punkten nicht schlechter stellen als bisher. Der Kündigungsschutz bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen wird auch in Zukunft zehn Jahre betragen können und gerichtsverwertbare Mietenspiegel, wie sie in Hamburg üblich sind, sollen bundesweit eingeführt werden. Die Mietervereine sehen die Reform denn auch eher positiv, während der Grundeigentümerverband auf Änderungen hofft.

„Im wesentlichen können wir ganz zufrieden sein, weil der Mieterschutz unangetastet bleibt“, formuliert Eckard Pahlke, der Vorsitzende des Mietervereins zu Hamburg. Das Recht bleibe ausgewogen und bringe nach dem bisherigen Entwurf Erleichterungen für die Mieter: Die maximale Kündigungsfrist für MieterInnen wird von zwölf auf voraussichtlich sechs Monate herabgesetzt. Bei Neuvermietungen darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 statt um 30 Prozent erhöht werden.

Der in derselben Wohnung lebende Partner eines verstorben Mieters soll auch ohne Ehe das Mietverhältnis weiterführen können. Das findet Heinrich Stüven, Chef des Grundeigentümerverbandes, „überzogen“. Solch eine Vertragsübernahme könne ausgehandelt, aber nicht gesetzlich geregelt werden, denn das Grundgesetz privilegiere eindeutig die Ehe.

Auch die geplante Aufwertung des Mietenspiegels nach dem Hamburger Vorbild ist nicht nach dem Geschmack der Grundeigentümer. Stüven zufolge wünschen sie sich, dass die Interessengruppen „im Dialog“ einen Mietenspiegel aushandeln. Preiswerte Genossenschaftswohnungen und ehemalige Sozialwohnungen dürften ihrer Meinung nach nicht in die Vergleichsmieten-Erhebung eingehen.

Sylvia Sonnemann von „Mieter helfen Mietern“ findet, bei der Reform sei „erstaunlich wenig 'rumgekommen“. Den Mietenspiegel würde sie gern auch dafür nutzen, den Aufschlag bei Neuvermietungen klar zu regeln: „Mietenspiegel plus x“ in drei Jahren statt „alte Miete plus x“ lautet ihre Wunschformel. Analog könnten Modernisierungs-Mieterhöhungen über ein höherstufen im Mietenspiegel abgedeckt werden, statt über einen Miet-Aufschlag von elf Prozent.

Rot-Grün wollte diesen ursprünglich auf neun Prozent drü-cken, nach dem neuesten Entwurf wird es aber wohl beim alten Satz bleiben. Die Umweltbehörde hatte eine differenzierte Lösung vorgeschlagen: elf Prozent für Modernisierungen, die die Nebenkosten senken und neun Prozent für die übrigen. Damit sollten die Hausbesitzer auch in Zukunft motiviert werden, etwas für den Klimaschutz zu tun.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen