Mietenpolitik in Berlin: Der Deckel ist eingetütet

Der Senat beschließt den Mietendeckel – ohne auf die Kritik der Bezirke einzugehen. Mietern könnte der Deckel 2,5 Milliarden Euro Entlastung bringen.

Der Berliner Fernsehturm zwischen zwei Hochhäusern

Wer darf wo wohnen in Berlin? Foto: dpa

Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) sieht angesichts der dramatischen Entwicklung auf dem Berliner Wohnungsmarkt keine Alternative zum Mietendeckel. „Hätten wir weiterhin nur Forderungen an den Bund stellen sollen, die dann mit der Mehrheit der Großen Koalition zurückgewiesen werden?“, fragte sie am Dienstag in der Pressekonferenz nach der Senatssitzung.

Dass Rot-Rot-Grün den Mietendeckel innerhalb weniger Monate entwickelt und nun am Dienstag im Senat „mit kleinen Veränderungen“ beschlossen hat, sei ein Zeichen für die „lösungsorientierte, verantwortungsvolle Politik“ der Koalition. Mitte Dezember kann sich das Abgeordnetenhaus erstmals mit dem Gesetz befassen.

R2G will die Mieten für 1,5 Millionen Berliner Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden, fünf Jahre lang auf dem Stand von Juni 2019 einfrieren. Zudem sieht der Gesetzentwurf für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung vor. Werden diese um über 20 Prozent überschritten, soll die Senkung von Bestandsmieten möglich sein. Lompscher rechnet damit, dass MieterInnen damit in fünf Jahren um 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Läuft alles nach Plan, könnte das Gesetz Ende Januar verabschiedet werden.

Die Senatorin geht von einer Überprüfung des Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof aus – das könne bereits innerhalb „weniger Monate“ geschehen. Einer Klage sehe sie „relativ gelassen“ entgegen. Dennoch riet Lompscher MieterInnen, die Senkungen durchgesetzt haben, das eingesparte Geld zunächst zur Seite zu legen – falls es nach einer erfolgreichen Klage gegen das Gesetz zu Schadenersatzansprüchen kommen sollte. Die Senatorin kündigte zugleich eine umfassende Beratungskam­pagne an.

Zuletzt hatte der Rat der Bürgermeister dem Mietendeckel zwar zugestimmt, aber eine Aufgabenwahrnehmung durch die Bezirke abgelehnt. Der Senat möge diese Forderung prüfen und „im Sinne einer rechtmäßigen und verlässlichen Verwaltungsumsetzung“ auch umsetzen. Darauf sei der Senat jedoch nicht eingegangen, so Lompscher. Die Bezirke bleiben demnach erste Ansprechpartner für die Bürger, sie sollen den Deckel auch überwachen. Dafür bekommen sie 48 neue Stellen, je nach Umfang des betroffenen Wohnungsbestandes sind das 3 bis 5,5 je Bezirk.

Die CDU kündigte am Dienstag eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.

Die CDU kündigte am Dienstag eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. „Der Mietendeckel verhindert dringend benötigten Neubau und verschärft so das Problem steigender Mieten“, sagte Jan-Marco Luczak, Vorsitzender der Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten. Zudem sei der Deckel sozial ungerecht, weil „gut situierte Mieter in teuren, sanierten Altbauwohnungen am meisten von ihm profitieren“. Soziale Vermieter wie Genossenschaften und private Kleinvermieter würden in wirtschaftliche Existenznot gebracht.

„Wir begrüßen den Mut des Senats, auf dem extrem angespannten Wohnungsmarkt den Schutz der MieterInnen vor einem weiteren Anstieg der Wohnkostenbelastung mit einer eigenen landesgesetzlichen Regelung zu begegnen“, erklärte hingegen Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Er mahnte zugleich, „dass in aller Eile nicht die Rechtssicherheit gefährdet wird und Unausgegorenes am Ende den Beteiligten auf die Füße fällt.“

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