Mietendeckel wackelt nicht: Karlsruhe kippt Eilantrag
Ein Eilantrag zur Aussetzung der zweiten Stufe des Mietendeckels wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
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Den Eilantrag eingereicht hatte eine Gesellschaft, die 24 Wohnungen in Berlin vermietet. Wenn die zweite Stufe in Kraft tritt, muss sie nach eigenen Angaben in 13 Wohnungen die Miete absenken. Möglicherweise muss sie das im kommenden Jahr wieder rückgängig machen – dann entscheidet das Bundesverfassungsgericht nämlich grundsätzlich über den Mietendeckel. Darum beantragte die Gesellschaft, das Inkrafttreten der zweiten Stufe auszusetzen.
Es sei allerdings nicht ersichtlich, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen existenzbedrohende Ausmaße annähmen, erklärte das Bundesverfassungsgericht nun. Auch der anzunehmende Verwaltungsaufwand sei kein solch schwerwiegender Nachteil. Sollte das Gericht im kommenden Jahr entscheiden, dass der Mietendeckel verfassungswidrig ist, könne die zu wenig bezahlte Miete einfach rückwirkend eingefordert werden.
Gegen rasante Preisentwicklung auf dem Mietmarkt
Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, zeigte sich erfreut darüber, dass das Gericht den Eilantrag nun abgelehnt hat. „Die heutige Gerichtsentscheidung bestärkt uns in der Entscheidung, am eingeschlagenen wohnungspolitischen Kurs dieses Senats festzuhalten und weiterhin entschieden gegen die rasante Preisentwicklung auf dem Berliner Mietenmarkt vorzugehen“, sagte er. „Der endgültigen Entscheidung des Verfassungsgerichts über den Mietendeckel im ersten Halbjahr 2021 blicken wir zuversichtlich entgegen.“
Die erste Stufe des Berliner Mietendeckels war im Februar in Kraft getreten. Mit ihr wurden die Mieten eingefroren. In Karlsruhe sind mehrere Klagen gegen das Gesetz anhängig. Die Frage, ob dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für die Regelungen des Mietendeckels zustehe, sei weiter offen und bedürfe „einer näheren Prüfung im Verfahren der Verfassungsbeschwerde“, erklärten die Karlsruher Richter.
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