Mieten im Vergleich: Kampf gegen Online-Kontrolle

Mieterverein bietet im Internet eine Mietpreisprüfung an, samt Beschwerdeformular – Grundeigentümer wollen dagegen vorgehen.

Zwei Maler streichen einen Raum

Ohne Mietpreisbremse: Altbauwohnung nach „umfassender Sanierung“. Foto: dpa

HAMBURG taz | Die flächendeckende Einführung der Mietpreisbremse konnten die Grundeigentümer nicht verhindern. Aufgeben wollen sie trotzdem nicht und kündigten nun an, vor Gericht zu ziehen. Nicht gegen die Bundesregierung, die das Gesetz beschlossen hat, und auch nicht gegen den Hamburger Senat, der es umgesetzt hat, sondern gegen den Mieterverein zu Hamburg. Der nämlich hat ein Online-Tool auf seiner Homepage, das den Grundeigentümern gewaltig gegen den Strich geht.

Mit Hilfe der Funktion können MieterInnen errechnen, ob ihre Miete mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegt. Wenn das der Fall ist, werden sie direkt zu einem Formular weitergeleitet, dass sie ausfüllen und damit ihreN VermieterIn rügen können.

Denn erst so kommt das Gesetz, das die Mieten begrenzen soll, zur Anwendung: Die MieterInnen müssen selbst herausfinden, ob sie zu viel zahlen, können dann ihreN VermieterIn rügen und die Einhaltung der Mietpreisbremse fordern. Erst ab dem Zeitpunkt der Rüge wird die Maximalbegrenzung von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete wirksam.

„Völlig hirnrissig“, findet das der Vorsitzende des Grundeigentümerverbands, Heinrich Stüven. Die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, sei nicht einfach, und das Online-Ermittlungsverfahren viel zu pauschal, argumentierte er. Für verschiedene Wohnungen in unterschiedlicher Lage einfach einen Mittelwert geltend zu machen, sei sachlich falsch.

Was? Mieten dürfen seit dem 1. Juli 2015 in Hamburg höchstens 10 Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Dieses berechnet sich nach dem Mietenspiegel.

Wo? Sie gilt nur in „angespannten Wohnungsmärkten“. In Hamburg bedeutet das zunächst: überall.

Wann? Sie gilt nicht für Mietverträge, die vor dem 1. Juli 2015 geschlossen wurden. Und nicht, wenn umfassend renoviert wurde. Auch nicht, wenn die Miete schon vorher über dem ortsüblichen Niveau lag oder die Wohnung nach Oktober 2014 gebaut wurde.

Womit?

www.mietpreisbremse-check.mieterverein-hamburg.de/

Am Donnerstag hatte der Grundeigentümerverband dem Mieterverein eine Abmahnung erteilt und ihn aufgefordert, die Funktion bis Freitagabend um 24 Uhr offline zu nehmen. Anderenfalls kündigten die Grundeigentümer an, am Montag vor Gericht zu ziehen.

Der Mieterverein hingegen denkt nicht daran, das Tool abzuschalten und gab sich „schockiert und erschüttert“ angesichts der drohenden Klage. „Wir sind uns keiner Schuld bewusst“, sagte deren Vorsitzender Sigmund Chychla. „Im Gegenteil – wir kommen nur unserer satzungsmäßigen Pflicht nach, die MieterInnen zu informieren.“

Bei dem errechneten Mittelwert handele es sich nur um eine „grobe Einschätzung“, nicht um einen präzisen Wert. Außerdem bestehe von Seiten des Mietervereins kein Interesse an einem Konfrontationskurs mit den GrundeigentümerInnen, erklärte Chychla und forderte den Grundeigentümerverband auf, stattdessen konstruktive Vorschläge zur Verbesserung des Tools machen.

„Wir haben lediglich ein Instrument der Transparenz geschaffen, das MieterInnen und VermieterInnen helfen soll, sich an das Gesetz zu halten“, so der Vorsitzende des Mietervereins.

Das Tool, das für so viel Aufregung sorgt, ist nicht neu. In verschiedenen Versionen kann man auf anderen Internetseiten, darunter auch auf hamburg.de, schon lange berechnen, ob die eigene Miete auf dem gängigen Niveau liegt. Exklusiv hat der Mieterverein allerdings die direkte Weiterleitung zu dem Rüge-Formular.

Der Mietrechtsverein „Mieter helfen Mietern“ beispielsweise geht da vorsichtiger vor und liefert den NutzerInnen kein Ergebnis, sondern prüft die Informationen und meldet sich dann per Anschreiben bei den MieterInnen mit einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

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