piwik no script img

Miete zurück

Frankfurt/Main (dpa) — Eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um rund 20 Prozent verstößt gegen das Strafgesetz und berechtigt den Mieter zur Rückforderung der zuviel gezahlten Miete. Dies beschloß das Amtsgericht Frankfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Der Vermieter einer Wohnung im Frankfurter Nordend muß seinem Mieter deshalb 9.500 Mark zuviel kassierte Miete zurückzahlen. Der Wohnungsbesitzer hatte für eine knapp 100 Quadratmeter große Wohnung monatlich 1.250 Mark als „übliche Marktmiete“ verlangt und die Vergleichsmiete somit um 375 Mark überschritten.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen