piwik no script img

Miete zurück

Frankfurt/Main (dpa) — Eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um rund 20 Prozent verstößt gegen das Strafgesetz und berechtigt den Mieter zur Rückforderung der zuviel gezahlten Miete. Dies beschloß das Amtsgericht Frankfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Der Vermieter einer Wohnung im Frankfurter Nordend muß seinem Mieter deshalb 9.500 Mark zuviel kassierte Miete zurückzahlen. Der Wohnungsbesitzer hatte für eine knapp 100 Quadratmeter große Wohnung monatlich 1.250 Mark als „übliche Marktmiete“ verlangt und die Vergleichsmiete somit um 375 Mark überschritten.

Die taz schreibt, redet und diskutiert für Pluralismus und eine freie, offene Gesellschaft – besonders jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt und demokratische Institutionen angreift. Dort wo rechtsextreme Kräfte an Zustimmung gewinnen, wächst auch die Befürchtung vor zunehmenden Angriffen und Diffamierungen gegen Gegner*innen extrem rechter Politik. Besonders selbstverwaltete Orte spüren diesen Druck, dabei brauchen wir gerade jetzt Orte der Kritik, (Sub)Kultur und der Solidarität. Gerade jetzt müssen wir zusammenhalten und uns solidarisch mit denjenigen zeigen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit „Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen