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Methadonvergabe

Künftig werden in Hamburg nicht mehr alle Methadon bekommen können, die es brauchen. Doch das Bundessozialgericht hat jetzt entschieden, daß die Vergabekriterien für Methadon – die sogenannten NUB-Richtlinien – ausgeweitet werden müssen. Bisher bekamen nach NUB nur diejenigen von den Kassen die Substitution finanziert, die eine „schwerwiegende“ Krankheit wie Aids oder Krebs haben. Das Bundessozialgericht erkannte aber nun auch eine Angstneurose als „schwerwiegende“ Erkrankung an, die ohne Methadon nicht behandelt werden könne. Entscheidet die NUB-Kommission weiter so restriktiv wie bisher, könnte eine Prozeßlawine auf Hamburg zukommen.

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