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Messerangriff mit drei TotenAnklage gegen mutmaßlichen Täter von Solingen

Issa Al H. soll im Spätsommer 2024 aus islamistischer Ideologie drei Menschen erstochen haben. Nun klagt die Bundesanwaltschaft ihn an.

Etwa ein halbes Jahr nach dem Anschlag hat die Bundesstaatsanwaltschaft Anklage erhoben Foto: Christoph Reichwein/dpa

Berlin taz | Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den Mann erhoben, der Ende August 2024 drei Menschen in Solingen erstochen haben soll. Weitere acht Menschen waren bei dem Angriff während eines Stadtfests teils schwer verletzt worden. Bei dem Angeklagten handelt es sich um den 26-jährigen Issa Al H., der die syrische Staatsangehörigkeit hat und als Geflüchteter nach Deutschland kam.

Die Anklage gegen ihn lautet nun auf dreifachen Mord und zehnfachen versuchten Mord sowie auf Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Die Bundesanwaltschaft schreibt, Al H. sei Anhänger des sogenannten Islamischen Staat (IS) und habe aus dessen Ideologie heraus Ungläubige töten wollen.

Einige Monate vor der Tat habe er über einen Messengerdienst Kontakt mit einem IS-Mitglied aufgenommen, das ihn darin bestärkt habe, eine Gewalttat zu begehen. Am Tag nach der Tat bekannte sich der IS zum Anschlag. Al H. befindet sich in Untersuchungshaft.

Der Angriff von Solingen hatte die ohnehin scharfe Debatte um die Flüchtlingspolitik im letzten Herbst noch weiter angefacht. Al H. hätte eigentlich vor Jahren nach Bulgarien abgeschoben werden sollen, wo er erstmals EU-Boden betreten hatte. Eine Abschiebung gelang aber nicht. Nach der Tat brachte die Ampelkoalition ein Gesetzespaket mit Verschärfungen in der Asylpolitik und mehr Befugnissen für die Behörden auf den Weg.

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