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Menschenrechtsverfahren in den USAKeine Klage gegen Daimler

Hat Daimler Arbeiter während der Militärdiktatur in Argentinien verschwinden lassen? Angehörige wollten in den USA klagen – und scheiterten.

Dreck am Stern? Wer weiß. Aber verhandelt wird es nicht in den USA. Bild: ap

BUENOS AIRES taz | Der multinationale Autokonzern Daimler wird in den USA nicht wegen des Vorwurfs der Zusammenarbeit mit der Militärdiktatur in Argentinien in den 1970er Jahren angeklagt. Der Oberste Gerichtshof der USA entschied am Dienstag (Ortszeit) einstimmig, dass der Konzern nicht in Kalifornien verklagt werden kann. Damit hoben die Obersten Richter das Urteil eines Bundesberufungsgerichts vom Mai 2011 auf.

Der Anwalt der Familienangehörigen kritisierte die Entscheidung des Gerichtshofs: „Wir wussten, dass es keine rechtlichen Hindernisse gab, die Verantwortlichkeit der Firme zu untersuchen“, sagte Eduardo Fachal. „Aber wird haben immer die die ökonomische Macht der Firma sowie die Lobby andere Einrichtungen gefürchtet, die sich in den Verfahren als Freunde präsentierten und für den Fall eines anderslautenden Urteils drohten, dass dies zukünftige Investitionen in den Vereinigten Staaten beeinträchtigen könnte.“

Noch 2011 hatten die Berufungsrichter in San Francisco entschieden, dass eine zivilrechtliche Entschädigungsklage gegen Daimler wegen Tötung, Folter und anderen Menschenrechtsverletzungen an Mercedes-Benz-Arbeitern in Argentinien von einem Gericht in den USA angenommen werden muss.

Konkret ging es um die Klage von 22 Argentiniern, die den Autokonzern für das Verschwinden von mindestens 14 Betriebsräten in den Jahren 1976 und 1977 während der Militärdiktatur in der argentinischen Niederlassung von Daimler-Benz zur Verantwortung ziehen wollten.

Mercedes-Benz Argentina habe damals mehrere unbequeme Arbeitnehmervertreter in seinem Werk in der Nähe des Ortes Gonzales Catán in der Provinz Buenos Aires an die Diktatur ausgeliefert, um einen Streik zu beenden, so der Vorwurf. Zeugenaussagen wie die des Überlebenden Héctor Ratto weisen auf eine Zusammenarbeit zwischen der Werksleitung und den Militärs hin. Der ehemalige Betriebsrat Ratto sagte bei einer Vernehmung aus, dass der damalige Daimler-Manager Juan Tasselkraut ihn persönlich den Sicherheitskräften übergeben und diesen außerdem die Adresse des Arbeiters Diego Nuñez mitgeteilt habe. Dieser verschwand daraufhin ebenfalls. Bis heute ist Nuñez spurlos verschwunden.

Da eine bereits 2002 eingereichte Klage in Argentinien nicht vorankommt, versuchten die Überlebenden und die Angehörigen der Verschwundenen den Weg über die USA. 2004 wurde die Klage eingereicht, die zunächst 2009 von einem Bezirksgericht abgewiesen worden war, da sich das Gericht nicht zuständig fühlte.

Das sahen die Richter am kalifornischen Berufungsgericht im Jahr 2011 anders. Die USA hätten in den fraglichen Jahren so viele in Argentinien montierte Daimler-Fahrzeuge importiert, dass der Autobauer in den USA vertreten sei und dementsprechend unter die US-Gerichtsbarkeit falle. In den USA vertretene Firmen sind laut Gesetz für Vorkommnisse an ihren Standorten im Ausland verantwortlich. In Deutschland wurde ein entsprechendes Verfahren ebenfalls auf den Weg gebracht, jedoch bereits 2000 eingestellt.

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1 Kommentar

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  • A
    ama.dablam

    Warum wurde denn nicht dieser Herr Tasselkraut verklagt? Wegen was auch immer (unbefugte Namensnennung??)....

     

    Da scheinen die Begriffe der Kausalität und Zurechnung mal wieder sehr strapaziert worden zu sein.