Menschenrechtsgerichtshof weist Klage ab: Mutmaßlicher Stasi-IM muss zahlen
Ein Mann muss die Entschädigung für politische Häftlinge zurückgeben, die er von der Bundesrepublik bekommen hat. In der DDR saß er 14 Monate lang in Haft.
Der Kläger musste die Haft-Entschädigung, die er von der Bundesrepublik erhalten hatte, zurückzahlen. Denn in Stasi-Unterlagen waren handschriftliche Berichte von ihm und eine Verpflichtungserklärung gefunden worden.
Im folgenden Gerichtsverfahren wandte der heute über 80-Jährige ein, er habe keine Erinnerung an die Verpflichtungserklärung und gedacht, seine Berichte würden nur von der Polizei verwendet. Mündlich verhandelt wurde nicht über seinen Fall.
Der Menschenrechtsgerichtshof hatte daran nichts auszusetzen. Von einer Anhörung könne unter außergewöhnlichen Umständen abgesehen werden – etwa wenn es keine Zweifel an den Fakten gebe. Im Fall des Klägers sei dies so gewesen.
Der Mann habe insbesondere nicht dargelegt, dass er sich der Stasi unter unerträglichem Druck verpflichtet habe. Damit unterscheide sich der Fall von einem Verfahren, in dem das Landesverfassungsgericht in Brandenburg 2014 eine mündliche Verhandlung gefordert hatte.
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