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Menschenhandel

Zum ersten Mal in der Hamburger Rechtssprechung wurde ein Zuhälter wegen schweren Menschenhandels verurteilt. Für vier Jahre und drei Monate wandert Dragomir J. in den Knast, weil das Landgericht ihn für schuldig befand, zwei thailändische Frauen zur Prostitution gezwungen zu haben (taz berichtete). Der Zuhälter hatte die Frauen mit dem Versprechen, sie als Tänzerinnen zu beschäftigen, nach Deutschland gelockt. In seiner Bar auf der Großen Freiheit wurden sie dann zum Anschaffen genötigt. „Amnesty for Women“ wertete das Urteil als Stärkung der meist völlig rechtlosen ausländischen Prostituierten in der BRD.

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