Meinungsfreiheit in der Türkei: 44 Journalisten vor Gericht
In Istanbul beginnt das größte Verfahren gegen Journalisten, das es je in der Türkei gab. Es geht um Kontakte zu kurdischen Aktivisten.
ISTANBUL afp | Vor einem Gericht in Istanbul hat am Montag der größte Journalisten-Prozess in der Geschichte der Türkei begonnen. Vor dem Gericht im Istanbuler Stadtteil Caglayan versammelten sich Unterstützer der Angeklagten, darunter Parlamentarier sowie Kollegen der 44 Journalisten, wie das Internetportal Bianet meldete. Die Anklage wirft den Journalisten vor, sie hätten für die Organisation „Union der Gemeinschaften Kurdistans“ (KCK) gearbeitet, die der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) nahesteht.
Den Angeklagten drohen Haftstrafen von bis zu 22 Jahren. Die türkische Justiz ermittelt seit mehreren Jahren gegen mutmaßliche Mitglieder der KCK, die von der Regierung in Ankara als eine Art Zivilorganisation der PKK-Rebellen gesehen wird. Auch Lokalpolitiker, Anwälte und Gewerkschafter müssen sich wegen angeblicher KCK-Mitgliedschaft vor Gericht verantworten.
Nach Regierungsangaben befinden sich insgesamt rund tausend KCK-Angeklagte in Untersuchungshaft; kurdische Aktivisten sprechen von 8000 Inhaftierten. Kritiker sehen die Prozesse als Versuch der Regierung an, Andersdenkende zum Schweigen zu bringen.
Der Kurdenpolitiker Ertugrul Kükcü verglich das Verfahren gegen die Journalisten am Montag mit dem Vorgehen der Nationalsozialisten und forderte laut Bianet die Freilassung der Angeklagten. Auch die EU hatte sich in den vergangenen Monaten besorgt über die hohe Zahl der Festnahmen und Verhaftungen auf der Grundlage der türkischen Antiterror-Gesetze gezeigt.
Die Gesetze führten zu Einschränkungen der Grundrechte, darunter auch der Meinungsfreiheit, erklärte Erweiterungskommissar Stefan Füle. Die Regierung von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan hat sich jedoch öffentlich hinter die KCK-Ermittlungen gestellt.
Leser*innenkommentare
reblek
Gast
"Auch Lokalpolitiker, Anwälte und Gewerkschafter müssen sich wegen angeblicher KCK-Mitgliedschaft vor Gericht verantworten." - afp und die taz sollten wissen, dass selbst eine Diktatur nicht so dämlich ist, jemand wegen "angeblicher Mitgliedschaft" vor ein Gericht zu zitieren. Was afp meint und die taz hätte korrigieren dürfen, ist eine (von dem auch immer) "behauptete Mitgliedschaft"