Meinungen zur Kindergrundsicherung: „Damit verschärft man Probleme“

Verbände kritisieren die geplante Kindergrundsicherung. Zwei Meinungen von Pro Asyl und vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter.

Schattenriss - Frau mit Kind auf dem Spielplatz, das Kind schaukelt, die Mutter gibt der Schaukel einen Schubs

Für Alleinerziehende bringt die geplante Kinder-Grundsicherung deutliche Verschlechterungen Foto: Christian Charisius/dpa

Ab 2025 soll die Kindergrundsicherung eingeführt werden. Doch noch immer ist das „größte sozialpolitische Vorhaben der Bundesregierung“ nicht beschlossene Sache – und noch immer gibt es Kritik am geplanten Gesetz. Was geplant ist, wer profitiert und wer nicht, haben wir in einem FAQ zusammengefasst. An dieser Stelle beurteilen zwei Vertreterinnen von Betroffenenverbänden das Projekt.

Miriam Hoheisel ist Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter VAMV

Porträt von Miriam Hoheisel

Miriam Hoheisel Foto: Foto: Barbara Dietl

Alleinerziehende sind mit 42 Prozent die am stärksten von Armut betroffene Familienform. Für sie ist die Kindergrundsicherung so, wie sie geplant ist, nicht tragbar. Zum einen gibt es keine substantielle Erhöhung des Existenzminimums. Zudem ist für Alleinerziehende nicht nur das Wieviel, sondern auch das Wie entscheidend. Und da gibt es für manche zwar kleine Verbesserungen – für andere aber gleichzeitig deutliche Verschlechterungen. Das darf nicht sein.

Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss sollen als Kindeseinkommen zu 45 Prozent auf den Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung angerechnet werden. Sofern Kinder von Alleinerziehenden im Bürgergeld eines von beidem bekommen, wird für sie mit der Kindergrundsicherung ein Plus entstehen. Positiv ist auch, dass dieses zusätzliche Geld nicht für den Bedarf der Eltern verwendet werden muss, sondern für die Kinder selbst bleiben kann.

Aber durch die Hintertür soll das Gesetz Verschlechterungen bringen, die das teilweise wieder zunichte machen. Wenn man zum Beispiel Kindergrundsicherung und Wohngeld zusammendenkt, führt das in manchen Fällen keineswegs zu Verbesserungen, sondern kann zu tatsächlichen Verlusten in der Haushaltskasse führen. Zum zweiten kritisieren wir, dass für alle Kinder, die jetzt den Kinderzuschlag bekommen, in der Kindergrundsicherung für Umgang mit dem anderen Elternteil tageweise Leistungen gekürzt werden sollen. Alleinerziehenden werden dadurch Mittel fehlen, ihr Kind zu versorgen.

Und schließlich kritisieren wir die Einschränkung des Unterhaltsvorschusses. Um Erwerbsanreize für Alleinerziehende zu schaffen, sollen Einkommensgrenzen für Eltern von Jugendlichen auf Grundschulkinder übertragen werden. Das ist der reinste Hohn. Alleinerziehende brauchen keine Erwerbsanreize, sondern gesellschaftliche Rahmenbedingungen, damit sie arbeiten können: bedarfsgerechte Kinderbetreuung und ein garantiertes Recht auf Brückenteilzeit zum Beispiel. Damit löst man keine strukturellen Probleme, man verschärft sie. Damit die Kindergrundsicherung für uns überhaupt tragbar ist, müssen diese Verschlechterungen gegenüber dem Status quo wieder zurückgenommen werden.

Andrea Kothen ist Referentin bei Pro Asyl

Porträt von Andrea Kothen

Andrea Kothen Foto: Foto: privat

Geflüchtete Kinder sind und bleiben aus dem System ausgeschlossen: Die kinderspezifischen Regelsätze des Bürgergelds und der Sozialhilfe sind künftig zwar Teil der Kindergrundsicherung. Die kinderspezifischen Sätze des Asylbewerberleistungsgesetzes sind es jedoch nicht.

Für geflüchtete Kinder bedeutet die Kindergrundsicherung sogar eine Verschlechterung. Denn der seit Juli 2022 gewährte Sofortzuschlag von 20 Euro monatlich fällt für sie – anders als für andere Kinder – künftig weg.

Schon jetzt werden bei geflüchteten Kindern sowohl Menschenwürde als auch der Grundsatz der Gleichbehandlung unterlaufen. Ihre Leistungen liegen unterhalb des Existenzminimums. Die UN-Kinderrechtskonvention verbietet die Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus – eigentlich. Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Asylbewerberleistungsgesetzes mehrfach für verfassungswidrig erklärt.

Deshalb hat auch die Ampel im Koalitionsvertrag bekräftigt,das Asylbewerberleistungsgesetz überarbeiten zu wollen: „Jedes Kind soll die gleichen Chancen unabhängig von Herkunft haben, minderjährige Kinder sind von Leistungseinschränkungen ausgenommen“ – das steht im Koalitionsvertrag. Die Kindergrundsicherung müsste also genau die beschriebenen Missstände korrigieren, sie müsste eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein. Aber aller Voraussicht nach wird das Gegenteil der Fall sein: Sie wird den Ausschluss der allerärmsten Kinder in diesem Land aus dem System wohl aktiv fortsetzen.

Protokolle aufgezeichnet von Patricia Hecht

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