Meineid-Vorwürfe: Frauke Petrys Immunität aufgehoben
Seit mehr als einem Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die AfD-Chefin. Nun verliert Petry ihren parlamentarischen Schutz.
Das Präsidium wird nun das Justizministerium schriftlich informieren. Damit ist der Weg frei für eine Anklage gegen Petry wegen des Verdachts des Meineides oder des fahrlässigen Falscheides.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit über einem Jahr gegen die AfD-Bundes- und Landesvorsitzende, die in Sachsen auch Fraktionschefin ist. Hintergrund sind widersprüchliche Aussagen von ihr und AfD-Schatzmeister Carsten Hütter vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtags im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl 2014. Daraufhin waren zwei Strafanzeigen gegen Petry gestellt worden.
Eine mögliche Klage vor Gericht könnte Petrys politische Zukunft gefährden. AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland hat auf die Frage nach einer möglichen Belastung des AfD-Bundestagswahlkampfes erklärt, falls ein Gericht die Anklage zulassen, müsse neu über die Folgen nachgedacht werden.
Petry selbst weist die Vorwürfe als unbegründet zurück. Sie gilt in der AfD-Spitze als isoliert. Beim Parteitag in Köln war sie mit dem Versuch gescheitert, die AfD auf eine klare Abgrenzung gegen den rechten Rand des politischen Spektrums festzulegen. Zudem wurde sie nicht zur Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl gewählt.
Petry hatte sich im Vorfeld selbst für die Aufhebung ihrer parlamentarischen Immunität ausgesprochen: Ein Verfahren biete die Möglichkeit, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern.
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