piwik no script img

Mehr sehen …

mit beiden Augen sollten Busfahrer. Denn wer schielt, darf keinen Omnibus fahren. So entschied das geradlinige Verwaltungsgericht Braunschweig gestern und wies die Klage eines Busfahrers gegen den Landkreis Goslar zurück. Der Kreis habe dem 45-Jährigen die Verlängerung seiner Fahrerlaubnis zu Recht versagt, weil er schiele, heißt es in dem am Montag bekannt gewordenen Urteil. Goslar atmet auf! Manchmal waren Fahrgäste, die im Harz mit dem Bus unterwegs waren, nicht am geplanten Zielort angekommen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen