: Mehr Wohnraum für Roman Herzog
■ Bundespräsident will Privatvilla im Naturpark
Berlin (taz) – Bundespräsident Roman Herzog möchte seinen Berliner Amtssitz zur kleinen Residenz ausbauen. Weil ihm das Schloß Bellevue sowie das neue Bundespräsidialamt nicht genügen, soll im Schloßpark möglichst schnell mit dem Bau eines Präsidentenbungalows begonnen werden. Dies geht aus einem internen Vermerk des Bundespräsidialamtes hervor, in dem die baurechtlichen Möglichkeiten für das Privatquartier Herzogs geprüft werden. Der Vermerk liegt der taz vor.
Brisant ist die Planung nicht allein deshalb, da für das Bundespräsidialamt gerade ein 100 Millionen Mark teurer Neubau im Schloßpark Bellevue hochgezogen wird. Der angedachte Standort des zukünftigen Wohnbungalows liegt zudem in einem ausgewiesenen „Nichtbaugebiet“ des denkmalgeschützten Berliner Tiergartens. Im geltenden Flächennutzungsplan ist dieses Areal als „Parkanlage“ ausgewiesen. Nach dem Berliner Baurecht, das von den zuständigen Bezirken erlassen wird, hätte das Präsidentenwohnhaus damit kaum eine Chance, gebaut zu werden. In der Vergangenheit hatte sich der zuständige Bezirk Tiergarten gegen den Neubau des Amtssitzes heftig gewehrt, da diesem die denkmalgeschützten Bäume des Parks zum Opfer gefallen sind und zugleich die Sicherheitsbestimmungen für das Präsidentenareal zu einer Einschränkung der öffentlichen Nutzung der Parkanlage führen.
Um den Bau rasch voranzutreiben, damit er „im Hinblick auf den Wechsel im Amt des Bundespräsidenten möglichst zügig realisiert“ werden kann, wollen die Herzog-Planer ungewöhnliche Wege zur Baugenehmigung einschlagen. Damit der zuständige Bezirk Tiergarten dem Projekt nicht ins Gehege kommt und „negative öffentliche Begleiterscheinungen tunlichst zu vermeiden sind“, soll der Präsidentenbungalow mit dem Vermerk „besondere öffentliche Zweckbestimmung“ – sprich Hauptstadtplanung – durchgezogen werden. Für eine derartige Baumaßnahme gelten dann Sonderrechte.
Kritik an der Planung äußerte die baupolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Grüne im Abgeordnetenhaus, Ida Schillen. Ein Bauvorhaben, das allein dazu dient, daß die Mitarbeiter des Präsidenten „nicht in dessen Privaträume gucken können“, sei „ein ziemlicher Skandal“. Mit Sonderrechten sollten dafür gängige öffentliche Verfahren ausgehebelt werden. Zudem bedeute die Planung ein „Verbrechen gegen den geschützten Tiergarten“. Schließlich würden mit dem Bungalow aus Sicherheitsgründen Einschränkungen der Parkanlage einhergehen.
Rolf Lautenschläger Bericht Seite 21
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