: Mehr Rente
Die Regelung der Stadt Hamburg zur Altersversorgung von Teilzeitkräften ist verfassungswidrig, teilte das Bundesverfassungsgericht gestern mit. Hamburg muß auch Angestellte und ArbeiterInnen in die Alterszusatzversorgung einbeziehen, wenn ihre Arbeitszeit weniger als die Hälfte der normalen Arbeitszeit beträgt. Geklagt hatte eine 62jährige Putzfrau.
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