: Mehr Kompetenzen für Gerichtsvollzieher
Bonn (dpa) – Gerichtsvollzieher bekommen ab 1. Januar 1999 mehr Kompetenzen. Die entsprechende Novelle des Zwangsvollstreckungsrechts, die der Bundestag in dieser Woche mit breiter Merhheit beschlossen hat, wird nach Ansicht der Berichterstatter aus CDU/ CSU, FDP und SPD die Gerichte spürbar entlasten. Zu den Neuerungen gehören: Statt wie bisher der Rechtspfleger vor Gericht nimmt künftig der Gerichtsvollzieher vor Ort einem Schuldner den Offenbarungseid ab. Vor einer Pfändung hat er erweiterte Möglichkeiten, Ratenzahlungen mit dem Schuldner zu vereinbaren. Das Verfahren zur Zwangsräumung von Wohnungen wird gestrafft, indem für den Schuldner, der sich dagegen wehren will, eine Frist von 14 Tagen für entsprechende Anträge eingeführt wird. Den Gerichtsvollziehern wird gestattet, in bestimmten Geschäftsräumen ohne richterlichen Beschluß auch nachts zu pfänden. In Wohnungen bleibt die Richtergenehmigung für Nachteinsätze vorgeschrieben.
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