piwik no script img

„Mehmet“ wird abgeschoben

■ Verfassungsgericht sieht aus formalen Gründen kein Hindernis für Sofortvollzug der Ausweisung

Karlsruhe/Berlin (taz) — Heute um 11.20 Uhr soll der 14jährige Serienstraftäter „Mehmet“ die Bundesrepublik vom Münchener Flughafen aus mit dem Lufthansa-Flug 3532 Richtung Istanbul verlassen. Gestern hatte das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde seiner Anwälte gegen den Sofortvollzug der Ausweisung allein aus formalen Gründen abgelehnt. Bayerns Innenminister Beckstein (CSU), der die Abschiebung energisch betrieben hatte, zeigte sich hochzufrieden.

Der türkische Junge, der aus Datenschutzgründen als „Mehmet“ anonymisiert wird, hatte im Lauf der letzten Jahre mehr als 60 Straftaten begangen. Er, der in Deutschland geboren wurde und aufgewachsen ist, jedoch nur die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, diente im bayrischen Wahlkampf als Vorwand für Stimmungsmache gegen den angeblichen Mißbrauch deutschen Gastrechts durch kriminelle Ausländer.

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Cem Özdemir, bezeichnete die Entscheidung der Karlsruher Richter als „fragwürdiges Exempel“. Sie möge „formaljuristisch korrekt sein, integrationspolitisch ist sie zu bedauern“, sagte Özdemir. Bericht Seite 6

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 130 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen