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Meduza-Auswahl 4. – 10. AprilWagner rekrutiert wieder

Für ihre Operationen in Afrika wirbt die russische Söldnergruppe nach einjähriger Pause wieder Kämpfer an. Vor allem Drohnenführer sind gesucht.

Laut Verstka will die Wagner-Gruppe neue Sturmtruppen aufstellen und neue Drohnenführer ausbilden Foto: French Army/dpa/ap

Das russisch- und englischsprachige Portal Meduza zählt zu den wichtigsten unabhängigen russischen Medien. Im Januar 2023 wurde Meduza in Russland komplett verboten. Doch Meduza erhebt weiterhin seine Stimme gegen den Krieg – aus dem Exil. Die taz präsentiert seit 1. März 2023 unter taz.de/meduza immer mittwochs in einer wöchentlichen Auswahl, worüber Meduza aktuell berichtet. Das Projekt wird von der taz Panter Stiftung gefördert.

In der Woche vom 4. bis zum 10. April 2024 berichtete Meduza unter anderem über folgende Themen:

Neue Soldaten braucht Wagner

Im März 2023 hatte die Wagner-Söldnergruppe ihre Rekrutierung von Söldnern in Afrika auf Eis gelegt. Knapp ein Jahr später, im Februar 2024, begann Wagner erneut, Menschen für ihre Operationen in Afrika anzuwerben. In diesem Beitrag stellt Meduza die wichtigsten Punkte einer Recherche des unabhängigen russischen Magazins Verstka zusammen, die sich die Anwerbekampagne von Wagner im Detail angesehen hat (englischer Text).

Laut Verstka will die Wagner-Gruppe neue Sturmtruppen aufstellen und neue Drohnenführer ausbilden. Die Rekrutierungskampagne richtet sich nicht nur an Russen, sondern auch an die Bürger von Belarus. „Die klügsten Köpfe werden in die Drohneneinheit geschickt. Diejenigen, die nicht so schlau sind, kommen in die Angriffseinheit“, schreibt ein Rekrutierer in einer Chatgruppe mit potenziellen neuen Mitgliedern. Der Schwerpunkt der bisher größten öffentlichen Rekrutierungskampagne in Afrika soll Mali sein.

Alexei Nawalny – ein Rückblick in Podcast-Form

„Er ging spazieren, fühlte sich krank, brach bewusstlos zusammen und konnte nicht mehr wiederbelebt werden“ – so beschrieben russische Behörden den Tod des russischen Oppositionspolitiker Alexei Nawalny am 16. Februar. „Ein plötzlicher Tod“, wurde Nawalnys Mutter mitgeteilt.

Sieben Wochen nach dem Tod des wohl wichtigsten russischen Oppositionellen blickt der Meduza-Podcast „The Naked Pravda“ auf Nawalnys politische Karriere zurück (englischer Text). Es diskutieren der Filmemacher Daniel Roher, dessen Dokumentarfilm über Nawalny im Jahr 2023 mit einem Oscar ausgezeichnet wurde, und die Journalistin Julia Ioffe, die jahrelang als Reporterin Nawalny und seine Ehefrau Julija Nawalnaja begleitete.

Wie der FSB gegen Russlands unabhängige Kulturszene vorgeht

Über zehn Jahre lang hat sich der FSB-Offizier Sergei Dubow besonders hervorgetan, in seinem Dienst als Kämpfer des Regimes gegen eine unabhängige russische Kultur. Nun hat das Exilmedium Zugang zu seiner Post bekommen. Darüber berichtet Meduza in diesem Beitrag (russischer Text).

Zwischen Dezember 2007 und April 2022 entwickelte sich Dubow von einem nicht sehr fleißigen Studenten zu einem wichtigen FSB-Mitarbeiter für die Verteidigung der verfassungsmäßigen Ordnung in Russland. Seine Hauptaufgabe: den Staat vor unabhängigen Künstlern zu „schützen“.

Meduza zählt einige Fälle auf, die in der Karriere des Offiziers herausstechen. Involviert war er etwa in die Verleumdungskampagne gegen die Theaterkritikerin und Kuratorin Marina Dawydowa, die nach Februar 2022 eine Petition verfasste, in der sie zum sofortigen Ende des Ukrainekriegs aufrief. Nachdem sie daraufhin Drohungen erhalten hatte, floh sie Anfang März 2022 aus Russland.

Russlands Suche nach der Todesstrafe

Abgeordnete der Staatsduma haben vorgeschlagen, die nach Belarus „ausgelagerten“ Attentäter vom 22. März in der Crocus City Hall bei Moskau in Belarus vor Gericht zu stellen, weil im Nachbarland die Todesstrafe erlaubt ist. Meduza stellt sich in diesem Beitrag die Frage, wie ein solcher Prozess möglich sein könnte (russischer Text).

Russland und Belarus haben einen Vertrag, der den „Kampf gegen den Terrorismus“ als gemeinsame Zuständigkeit beider Staaten festlegt. Jedoch enthält der Vertrag keinen Mechanismus für die Übertragung der Zuständigkeit in Strafsachen, strafrechtliche Fragen werden generell ausgeklammert.

Für einen von mehreren Experten im internationalen Recht, die das Exilmedium dazu befragt hat, wäre eine Auslieferung nicht möglich, weil die meisten Todesopfer Russen waren und der Anschlag auf russischem Territorium geschah. Und selbst wenn ein Angeklagter vor Gericht in Minsk gestellt werden würde, „wäre das Gericht in der Republik Belarus nicht in der Lage, die Todesstrafe zu verhängen“. Sollte das doch passieren, würden die belarussischen Richter direkt gegen den Gesetzesrahmen der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) verstoßen.

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