: Medien unter dem Druck des Terrors
Am Tag nach dem Anschlag auf den CSD ist wenig gesichert. Trotzdem liegt der Fokus der Berichterstattung bereitsauf dem mutmaßlichen Täter, seinem Umfeld,seinem Namen. Ein Automatismus?
Foto: Filip Singer/epa
Von Anastasia Zejneli
Der Tagesspiegel nennt ihn „Schläger, Räuber, Dschihadist“, beim Spiegel ist er „der Gefährder aus der Mitte“. „Fünfmal am Tag soll er gebetet haben“, will die Welt wissen. Wie sollen Medien über Terroranschläge und ihre Täter berichten? Eine Frage, die sich zwar nicht erst seit dem Anschlag auf den CSD in Berlin stellt, doch nun aktueller denn je zu sein scheint.
„Das ist diese klassische Aushandlung, die wir im Fall von Terrorismusberichterstattung haben“, erklärt Medienforscher Marc Jungblut von der Ludwig-Maximilians-Universität München. „Wir alle sind neugierig, wir alle wollen wissen: Wie konnte es dazu kommen? Andererseits spielen wir den Terroristen mit einer zu ausführlichen Berichterstattung in die Hände.“ Denn denen gehe es bei ihren Anschlägen, darum die maximale Aufmerksamkeit auf sich und ihre Ideologie zu richten. „Terror will Wut, Angst und Unsicherheit verbreiten. Für Medienschaffende gilt es, besonders vorsichtig und sorgfältig mit Informationen umzugehen.“
Seit Jahren spürt der Journalismus zugleich einen ökonomischen Druck, Redaktionen sind unterbesetzt, Social-Media-Accounts teilen unbestätigte Informationen, die Medien wieder einholen, überprüfen müssen. „Man sieht es an den ganzen Livetickern, die direkt online gehen, da ist der Druck da, so schnell wie möglich an neue Informationen zu gelangen und sie zu teilen.“ Dabei sei es auch nicht unüblich, dass bei Unwissenheit oder Stress bei Kolleg*innen anderer Medien abgeschrieben werde. „So können sich viel schneller Falschinformationen verbreiten“, sagt Jungblut. Durch den Informationsfluss kämen Richtigstellung im Nachhinein oftmals zu spät.
Wie sieht also eine bessere, ethische Berichterstattung aus?
„Berichterstattung ist wie Sauerstoff für Terrorismus, weil Terrorismus darauf abzielt, Leute jenseits der tatsächlichen Opfer zu beeinflussen. Deshalb sind Terroristen auf Berichterstattung angewiesen“, sagt Jungblut. Daher solle man sich nicht vom Geschehen in den ersten 24 Stunden treiben lassen. Der Druck nach Output ist hoch, das zeigte auch die Berichterstattung nach dem CSD-Anschlag am Samstag.
In den ersten 24 Stunden veröffentlichten manche Medien wie etwa die Süddeutsche Zeitung oder die Welt mehr als 20 Beiträge, Videos von Pressekonferenzen und von Reporter*innen von vor Ort sowie erste Nachzeichnungen der Tätervergangenheit. Obwohl die Details zum Tathergang und zur Motivation noch unklar waren, sprach die Welt mit drei verschiedenen Polizeigewerkschaftern, zwei Terrorismusexpert*innen und einem Sicherheitsexperten. Sie fokussierte sich auf die Arbeit der Polizei, auf deren Forderung nach mehr Videoüberwachung und auf die Motive des mutmaßlichen Täters. Und gab mehrheitlich konservativen Stimmen Raum.
Jungblut verweist auf die journalistischen Standards, die Medienhäuser auch unabhängig von Anschlägen wahren sollten: „Verbreite keine unbestätigten Informationen, bleibe sachlich im Ton und der Berichterstattung, und frage dich, was wirklich von öffentlichem Interesse ist.“ Doch besonders Letzteres ist auch eine Frage der Auslegung: Bereits am Sonntag, dem Tag nach dem CSD-Anschlag, veröffentlichte der Spiegel ein Interview mit dem Vater des Täters, in dem er über das Aufwachsen seines Sohnes spricht, aber auch über dessen Radikalisierung. Das Medienmagazin Übermedien kritisierte den Spiegel für seine Berichterstattung, dafür, einen nahen Angehörigen des Opfers zu früh ins Rampenlicht zu stellen.
Ähnlich scharf ist die Kritik am Vorgehen von t-online, Focus online und der Berliner Zeitung, die anhand von Aussagen von Nachbar*innen versuchen, dem Täter näherzukommen, obwohl diese meist kaum belastbare Informationen gaben.
Für Marc Jungblut ist das Vorgehen ein klassisches Problem der Terrorismusberichterstattung. Journalist*innen fokussierten in der Berichterstattung oftmals zu schnell auf den Täter und ließen zu wenig Raum für die Opfer des Anschlags. „Doch auch bei der Berichterstattung über die Opfer sollten Medien auf zu detaillierte und dramatisierte Darstellungen der Opfer verzichten, da sie zu mehr Angst bei den Lesenden führen können“, warnt Jungblut.
Im Fall des CSD-Anschlags ist lediglich bekannt, dass es sich bei dem verstorbenen Opfer um eine 65-jährige Mutter aus Warschau handelt. Der Fokus liegt in der Berichterstattung stärker auf dem mutmaßlichen Täter. Am Sonntagmorgen führt die „Tagesschau“ ein Interview mit dem Terrorismusexperten Holger Schmidt. Zu dem Zeitpunkt ist lediglich bekannt, dass der mutmaßliche Täter den Wagen, mit dem er der Anschlag verübte, gemietet hatte. Ob er ihn steuerte, ist am Sonntagmorgen noch unklar. Terrorexperte Schmidt gibt zu, dass an vielem, über das er zu diesem Zeitpunkt spricht, „noch Spekulation dran“ sei. Trotzdem wird bereits über die Staatsangehörigkeit gemutmaßt. „Die Herkunft des Nachnamens stammt jedenfalls aus dem arabischen Raum [...], die Staatsangehörigkeit ist mir noch nicht klar“, erklärt Schmidt.
Wenig ist zu diesem Zeitpunkt gesichert, trotzdem liegt bereits der Fokus auf dem Täter. Ein Automatismus? „In den ersten Stunden, wenn noch eine Gefahr ausgeht vom Täter, ist klar, dass sich die Journalist*innen auf die Täterbeschreibung fokussieren“, sagt Medienprofessor Hartmut Wessler von der Uni Mannheim. Doch sobald der Täter gefasst sei, sollte man vorsichtig mit großen Täterprofilen sein, um dem Täter keinen Prominenten- oder Heldenstatus zu geben. „Der Grat ist schmal, die Leute sollen nicht das Gefühl bekommen, dass ihnen Informationen von den Medien vorenthalten werden, gleichzeitig fehlt in den ersten Tagen der emotionale Abstand, um differenziert über Sicherheitslücken und die Tathintergründe zu sprechen.“
Es komme zu schnell zu einem Othering der Bevölkerungsgruppe, für die der Täter zu handeln vorgibt, wenn die Staatsangehörigkeit oder die Herkunft in den Vordergrund gerückt werde, sagt Wessler. Das habe mit der Sozialidentitätstheorie zu tun.
Geschehe etwa ein Terroranschlag, möchte man sich als Gruppe von dem Täter abgrenzen. Handele es sich „um einen klassischen Biodeutschen“, werde häufiger ein Einzelfallcharakter der Tat betont und seltener der Begriff Terror genutzt.
Marc Jungblut, Medienforscher
Ein Forschungsteam der Medizinische Universität Wien hat sich genau diese Unterscheidung angeschaut und mehr als 1.900 Artikel von deutschen und österreichischen Medien mit der Frage ausgewertet und analysiert, wie sie über Terrorattentate zwischen 2016 und 2020 berichtet hatten. Das Fazit: Medien stellen Gewalt durch islamistische Terroristen häufiger als Terrorismus dar und zeichnen sie aufgrund ihrer Netzwerke und organisierten Terrorzellen als größere Bedrohung für die Gesellschaft als Gewalt durch rechts- oder linksextreme Terroristen.
Laut den Studienautor*innen ist die Darstellung eines „entmenschlichten Anderen“ eine Strategie, um Unterschiede zwischen einer In-Gruppe und einer Out-Gruppe hervorzuheben und so einen gemeinsamen Feind zu verinnerlichen und zu systematisieren. Hartmut Wessler betont daher, dass man in der Berichterstattung darauf achten sollte, klare Grenzen zu ziehen zwischen einem islamistischen Anschlag und Muslimen.
Wann es ethisch vertretbar ist, Herkunft und Namen des mutmaßlichen Täters zu nennen, ist im Pressekodex geregelt. Journalist*innen müssen laut Kodex abwägen, ob das „berechtigte Interesse der Öffentlichkeit im Einzelfall die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegt“. Erst dann sei es vertretbar, den mutmaßlichen Täter zu benennen. Dabei spiele unter anderem eine Rolle, wie stark der Tatverdacht sei, wie schwer der Vorwurf wiege, wo sich das Verfahren gerade befinde und wie bekannt der Verdächtige sei. Laut Pressekodex ist eine Namensnennung etwa dann erlaubt, wenn „ein Fahndungsersuchen der Ermittlungsbehörden vorliegt“. Was im Fall des CSD-Attentäters gegeben war.
Zum Anschlag im Tiergarten erklärt die Sprecherin des Deutschen Presserats gegenüber der taz: „Aufgrund der besonderen Schwere des Falls ist eine Namensnennung zulässig.“ Eine Pflicht oder Empfehlung zur Nennung besteht jedoch nicht, Redaktionen können individuell darüber entscheiden. Der Presserat regelt einen minimalen Rahmen der Berichterstattung und lässt bewusst Spielraum für verantwortungsbewusste redaktionelle Arbeit.
Ähnlich sieht es bei der Nennung der Herkunft der Täter*in aus. Der Presserat verbietet sie nicht, ,, jedoch sollte ein begründetes öffentliches Interesse bestehen“. Es soll aber durch die Erwähnung „nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens“ kommen.
Foto: Florian Boillot
Medienforscher Marc Jungblut empfiehlt, den Vornamen zu nennen und den Nachnamen abzukürzen: „Es ist ein schwieriger Aushandlungsprozess. Medienethisch geht es um die Frage, wie man eine Situation schafft, in der der Täter kein Prestige post mortem erlangen kann, wie es nicht zu einer Glorifizierung kommt und trotzdem das Informationsbedürfnis der Bevölkerung gestillt wird.“ Während die SZ und die Zeit den Namen abkürzen, schreiben ihn unter anderem Tagesspiegel, Neues Deutschland, Spiegel und Bild aus.
Journalist*innen müssen sich die Frage stellen, wie detailreich sie über den Täter berichten wollen. Im aktuellen Fall sei es laut Jungblut gerechtfertigt, über Vorstrafen zu informieren: „Diese Einstufung als Gefährder, die Ausreise in den Libanon – all diese Punkte gehören zu der Frage, ob die Sicherheitsbehörden alles getan haben, was in ihrer Macht stand, um den Anschlag zu verhindern.“
Trotz der vielen Herausforderungen hat sich laut Jungblut im Journalismus in den vergangenen 20 Jahren einiges geändert. Als Negativbeispiel für Terrorberichterstattung gilt bis heute die nach dem Vorfall in Oslo und Utøya am 22. Juli 2011: Ein Rechtsextremist tötete 77 Menschen, darunter mehrheitlich Jugendliche, die Teilnehmer*innen eines Sommercamps waren. Nach dem Anschlag halfen Medien bei der Selbstdarstellung des Täters, veröffentlichten Bilder von ihm in inszenierten Posen und Ausschnitte aus einem Schreiben, welches er vor der Tat verfasste. Ähnlich „komplizenhaft“ verhielten sich Journalist*innen 2019 nach dem Anschlag eines Rechtsextremen im neuseeländischen Christchurch. „Die Medien machten mit und teilten Teile des Livestreams, der Täter filmte seine Tat live.“ Die Bild erhielt für die Verbreitung von Videoausschnitten eine Rüge des Presserats.
Heute sei die Berichterstattung sensibler geworden, meint Jungblut. Ob es auch im aktuellen Fall zu Presserügen kommen wird, bleibt abzuwarten.
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