■ MediaBazaar: Kartellamt zeigt DFB rote Karte
Berlin (AFP/taz) – Der Deutsche Fußballbund (DFB) darf künftig die Fernsehübertragungsrechte für Europacup-Heimspiele in Deutschland nicht mehr zentral vermarkten. Das entschied das Bundeskartellamt gestern in Berlin. Bis zum Ende der Spielzeit 1988/89 wurden die TV-Rechte noch von den Vereinen selbst ausgehandelt. Seitdem liegt die Vermarktung der Übertragungsrechte in der Hand des DFB. Diese zentrale Vermarktung verstößt nach Auffassung der Wettbewerbshüter gegen das Kartellverbot.
Die deutschen Heimvereine seien als Veranstalter der Spiele „originäre Inhaber“ der Fernsehübertragungsrechte an ihren Heimspielen, „da sie für diese das unternehmerische Risiko tragen“. Das ändere sich auch nicht dadurch, daß der DFB und die UEFA im Zusammenhang mit den Europapokalspielen organisatorische Aufgaben übernehmen, für die sie Beiträge von ihren Mitgliedern erhalten.
Das Kartellamt erklärte, gerade wegen der überragenden Bedeutung der übertragenen Europacupspiele gegenüber anderen Sportarten, die sich im hohen Preis für die Übertragungsrechte ausdrücke, werde der deutsche Markt für TV- Rechte „spürbar“ beeinflußt. Bestimmte Voraussetzungen, die zentrale Vermarktung dennoch zu genehmigen, sah die Berliner Behörde ebenfalls nicht erfüllt. Eine Bedingung wäre beispielsweise, daß die Leistungsfähigkeit oder Wirtschaftlichkeit der beteiligten Vereine durch die zentrale Vergabe der TV-Rechte wesentlich verbessert würde.
Die Entscheidung des Kartellamtes dürfte vor allem von den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten ARD und ZDF begrüßt werden, die nun hoffen, ebenfalls Spiele übertragen zu können. Bis zur Spielzeit 1997/98 hat der DFB nämlich die Übertragungsrechte im jährlichen Wechsel an die Bertelsmann-Tochter Ufa und die Internationale Sportrechte-Verwertungsgesellschaft (ISPR) vergeben, ein Gemeinschaftsunternehmen des Medienunternehmers Leo Kirch und des Axel Springer Verlages. Für die weltweiten Übertragungsrechte müsse diese pro Spielzeit 60 Millionen Mark zahlen.
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