piwik no script img

■ Berliner TelegrammMauerschützenprozeß: Fall Fechter wird verhandelt

Der grausame Tod des DDR-Flüchtlings Peter Fechter an der Mauer im August 1962 kommt vor Gericht. Wie die Senatsjustizverwaltung gestern mitteilte, erhob die Staatsanwaltschaft gegen zwei heute 60 und 54 Jahre alte ehemalige DDR-Grenzposten Anklage vor dem Landgericht. Ihnen werden gemeinschaftlicher Totschlag und gemeinschaftlicher versuchter Totschlag vorgeworfen. Sie sollen am 17. August 1962 an der Mauer mit ihren Maschinenpistolen auf den 17jährigen Fechter und dessen gleichaltrigen Begleiter geschossen haben. Während letzterer unverletzt die Mauer überwinden konnte, wurde Peter Fechter von einem gezielten Schuß eines der Angeklagten getroffen. Schwer verletzt blieb er rund 50 Minuten unversorgt. Erst dann wurde er in ein Krankenhaus der Volkspolizei gebracht, wo er kurze Zeit später an inneren Blutungen gestorben sein soll. dpa

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen