■ Berliner Telegramm: Mauerschützenprozeß: Fall Fechter wird verhandelt
Der grausame Tod des DDR-Flüchtlings Peter Fechter an der Mauer im August 1962 kommt vor Gericht. Wie die Senatsjustizverwaltung gestern mitteilte, erhob die Staatsanwaltschaft gegen zwei heute 60 und 54 Jahre alte ehemalige DDR-Grenzposten Anklage vor dem Landgericht. Ihnen werden gemeinschaftlicher Totschlag und gemeinschaftlicher versuchter Totschlag vorgeworfen. Sie sollen am 17. August 1962 an der Mauer mit ihren Maschinenpistolen auf den 17jährigen Fechter und dessen gleichaltrigen Begleiter geschossen haben. Während letzterer unverletzt die Mauer überwinden konnte, wurde Peter Fechter von einem gezielten Schuß eines der Angeklagten getroffen. Schwer verletzt blieb er rund 50 Minuten unversorgt. Erst dann wurde er in ein Krankenhaus der Volkspolizei gebracht, wo er kurze Zeit später an inneren Blutungen gestorben sein soll. dpa
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