: Mauerbilder
Mauerkünstler sind an dem Erlös aus dem Verkauf ihrer Werke angemessen zu beteiligen. Dies entschied der Bundesgerichtshof gestern in Karlsruhe. Die bemalten und zerteilten Mauerflächen von Thierry Noir und Kiddy Citny waren im Juni 1990 in Monte Carlo zur Versteigerung angeboten worden. Die Künstler sahen im Verkauf der Objekte einen Eingriff in ihre Urheberrechte und wollten angemessen am Versteigerungserlös beteiligt werden.
Zum Zeitpunkt der Bemalung hätten die Künstler nicht mit einem Abriß der Mauer rechnen können, so die Urteilsbegründung des BGH; daher könne nicht die Rede davon sein, daß sie mit der rechtswidrigen Bemalung der Mauer ihre Werke zur Entäußerung freigegeben hätten. Nun müssen die beiden Künstler angemessen entschädigt werden.
Das Foto zeigt längst zerstörte Mauerstücke bei Potsdam/Babelsberg, aufgenommen von Lutz Schmidt/ Joker
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