Maßregelvollzug in Berlin: Gute Tage, schlechte Tage

Jahrelang lebte die obdachlose Ungarin in der Potsdamer Straße. Jetzt wurde sie zum Schutz der Allgemeinheit in den Maßregelvollzug eingewiesen.

Ramona S. im April 2022 an einem ihrer besseren Tage in ihrer Nische in der Potsdamer Straße

Ramona S. im April 2022 an einem ihrer besseren Tage in ihrer Nische in der Potsdamer Straße Foto: Plutonia Plarre

BERLIN taz | In einer Nische in der Potsdamer Straße, wo früher eine Postfiliale war, schlief Ramona S. häufiger. Manchmal war das Lager liebevoll mit Tüchern abgehängt, sauber und aufgeräumt, dann wiederum verbarrikadierte sie sich hinter Sperrmüll. In dem Viertel zwischen Bülowstraße, Frobenstraße und Kurfürstenstraße war die hagere Ungarin seit vielen Jahren bekannt.

Wechselhaft wie ihr Wesen war ihre Erscheinung. In engem Kleid, hochhackigen Schuhen, geschminkt und aufgebrezelt tänzelte sie manchmal hinter dem Einkaufswagen her, in dem sie ihre Habe herumschob. Dann wieder rannte sie barfuß und nahezu unbekleidet durch die Straßen, war dreckig und ungepflegt. Mal war sie in sich gekehrt, führte Selbstgespräche, dann wieder schrie sie und pöbelte jeden an, der des Weges kam. Wenn sie Geld oder Zigaretten wollte, konnte sie auch ungemein zuvorkommend sein.

Unberechenbar war die 36-Jährige, die in der Kurfürstenstraße auch der Prostitution nachging. Vielleicht war die Unberechenbarkeit der Grund, dass sie als obdachlose Frau so lange auf der Straße überlebt hatte. Aber sie hat dafür einen hohen Preis gezahlt.

Im Frühjahr 2023 war Ramona S. plötzlich verschwunden. Eine schlimme Nachricht machte im Kiez die Runde. Die „Verrückte“, wie sie auch genannt wurde, sei irgendwo in einem Hausflur erstochen worden. Doch das stimmte nicht. Ramona S. lebt, war aber – zunächst vorläufig – im Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) untergebracht worden. Und sie muss vor Gericht: Fünf Taten sind diesmal angeklagt: versuchte und vollendete Körperverletzungen, begangen zwischen 2021 und 2022 in Schöneberg.

Kaum wiederzuerkennen

Es geht um Vorfälle wie diese: Einem Mann, der möglicherweise ein Freier war, soll sie gegen 3 Uhr morgens eine Bierflasche über den Kopf gehauen haben. Eine auf dem U-Bahnhof Kurfürstenstraße wartende Frau soll sie durch den Schlag mit einem Deoroller am Auge verletzt haben. Eine Passantin soll sie mit dem abgebrochenen Oberteil einer Weinflasche bedroht haben.

Ramona S. ist kaum wiederzuerkennen, als sie am ersten Verhandlungstag Anfang August in den Gerichtssaal geführt wird. Auch die Zeugen sagen das. Sie hat stark zugenommen. Die schwarzen Haare, früher kurz geschoren oder unter einem Turban verborgen, umlocken jetzt das Gesicht. Sie trägt ein dunkles Sakko und ein weißes T-Shirt, sieht gepflegt aus. Die Zähne sind wie gehabt in ganz schlechtem Zustand.

Maßregelvollzug Der Maßregelvollzug ist eine freiheitsentziehende Unterbringung für verurteilte Straftäter, die nicht oder nur vermindert schuldfähig sind.

Standorte Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) hat in Berlin zwei Standorte. Beide sind hoffnungslos überbelegt. Auf 541 genehmigte Betten kamen im Juli 613 Patienten. 10 Prozent davon sind Frauen.

Zustände Der Präsident der Berliner Ärztekammer monierte, die Unterbringung sei teils menschenunwürdig, die Arbeitsbedingungen für das Personal untragbar. (plu)

Es ist nicht das erste Mal, dass die Frau vor Gericht steht, das geht aus den Akten und dem Gutachten der Psychiaterin hervor. Seit 2007 ist sie mehr als 250 Mal einschlägig in Erscheinung getreten: Ladendiebstahl, Bedrohung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, sogenannte Beischlafdelikte. Meistens wurden die Verfahren zur Bewährung ausgesetzt oder wegen Schuldunfähigkeit eingestellt.

Spätestens seit 2019 ist ärztlich bekannt, dass die Ungarin psychisch krank ist: eine schizoaffektive Störung, die durch ihren Drogenkonsum verstärkt wird. Mehrmals war sie seither vorübergehend in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Kaum entlassen, war sie zurück im Kiez, ging wieder anschaffen, konsumierte wieder Chrystal Meth.

Diesmal geht es um mehr

Auch früher war ihr schon vorgeworfen worden, unvermittelt Leute angegriffen zu haben, aber diesmal geht es um mehr. Es ist kein normaler Prozess, sondern ein Sicherungsverfahren. So nennt sich das, wenn Straftaten im Zustand einer möglichen Schuldunfähigkeit begangen werden und Beschuldigte dauerhaft nach Paragraf 63 StGB im Krankenhaus des Maßregelvollzugs untergebracht werden sollen.

Bis zu 100 Sicherungsverfahren nach Paragraf 63 finden vor den Berliner Strafkammern im Jahr statt. Nicht immer ist die Einweisung in die geschlossene Psychiatrie-Abteilung des KMV die Folge.

Eine Unterbringung von verurteilten Menschen in einem Krankenhaus des Maßregelvollzugs ist ein schwerwiegender Eingriff. Die Maßnahme nach Paragraf 63 ist zeitlich unbefristet. Acht Jahre ist in Berlin die Durchschnittsverweildauer. Etliche kommen nie wieder frei.

Dazu kommt: Die Zustände im KMV sind katastrophal, das Krankenhaus ist dramatisch überbelegt. Die Berliner Strafkammern wissen das, kommen aber trotzdem nicht umhin, Menschen einzuweisen.

Vier Kinder, die 20, 18, 16 und 3 Jahre alt sind

Eine Dolmetscherin soll in ihre Muttersprache übersetzen, aber Ramona S. beantwortet die Fragen lieber auf Deutsch. Ob sie eine feste Wohnanschrift habe, will der Vorsitzende Richter Thilo Bartl wissen. „Nein, leider nicht, ich bin Ungarin.“ Ob sie Kinder habe? „Ja, vier Stück.“ Wie alt die seien? „20, 18, 16 und 3 Jahre.“

An schlechteren Tagen verbarrikadierte sie sich hinter Sperrmüll

An schlechteren Tagen verbarrikadierte sie sich hinter Sperrmüll Foto: Plutonia Plarre

Ramona S. bekommt starke Psychopharmaka. „Sehr gut führbar“ sei sie auf der Krankenstation, sagt die psychiatrische Sachverständige im Prozess. „Keine Übergriffe, keine Schreiereien“. Ja, sie bekomme Medikamente, bestätigt Ramona S. Warum, wisse sie aber nicht. Ob sie die weiter nehmen werde, wenn sie entlassen würde? „Nein, der Doktor sagt, dann brauche ich sie nicht mehr.“

Kaum Angaben über ihr Leben habe sie bei der Begutachtung gemacht, sagt die Sachverständige. Bekannt aus den Akten sei nur das: Vor etwa 15 Jahren ist sie nach Deutschland gekommen, ungefähr 20 Jahre alt, und ziemlich gleich in Berlin in der Obdachlosigkeit und der Straßenprostitution gelandet. Bei der Geburt des ersten Kindes war sie wohl 15 Jahre alt, die drei älteren Kinder seien in Ungarn. Dort soll es noch einen Bruder und eine Schwester geben, die Eltern seien gestorben.

Zu den Fragen, die sich in diesem Prozess stellen, gehört auch die: Warum wurde diese Frau nie unter gesetzliche Betreuung gestellt, obwohl das angeregt worden war? Die einzige Organisation, die sich kontinuierlich um Ramona S. gekümmert hat, war der Frauentreff Olga in der Kurfürstenstraße.

Nie gern prostituiert

Zum Frauentreff habe Frau S. Vertrauen aufgebaut, sagt die psychiatrische Gutachterin. Von dort stammt die in den Akten enthaltene Information, dass Frau S. anfangs ein sehr liebevoller Mensch gewesen sei, eine attraktive Frau mit schöner Stimme. Dass sich Frau S. nie gern prostituiert habe. Dass sie in den vielen Jahren, die sie auf der Straße lebte, oft vergewaltigt worden sei. Mit dem Messer an der Kehle, zusammengeschlagen und mehrere Tage entführt worden sei. Dass Ramona S. massiv traumatisiert sei.

Das Gericht nimmt sich viel Zeit, befragt die Zeugen ausgiebig. Ramona S. schaltet oft ab, wiegt sich auf dem Sitz vor und zurück, blickt ins Leere, lacht manchmal leise und unvermittelt. Sie scheint im Bilde zu sein, worum es in diesem Prozess geht. Sie wolle nach Ungarn, „ich möchte nach Hause“. Mehrmals sagt sie das bei der Verhandlung.

Mit den Tatvorwürfen kann sie nichts anfangen. „Ich habe das nicht gemacht“ oder „Ich habe das vergessen“, erwidert sie. Als ihr das Video von dem Schlag mit dem Deoroller gezeigt wird, reagiert sie bestürzt. Sie erkennt sich in dem Film wieder. Der zeigt, wie sie auf einer Bank im U-Bahnhof Kurfürstenstraße ihre Sachen ausbreitete, möglicherweise um dort zu schlafen.

Gänzlich unvermittelt sei der Angriff gekommen, sagt die Betroffene, eine 28-jährige Reinigungskraft, die seinerzeit auf die U-Bahn gewartet hatte, als Zeugin. Ramona S. versucht eine Erklärung. „Vielleicht hat sie mich gefilmt mit dem Handy und sie hat mich angeguckt.“ Der Vorsitzende Bartl widerspricht entschieden. „Nein, das sähe man auf dem Video.“

Das Neugeborene kam sofort in Pflegschaft

Auch Polizisten sind als Zeugen geladen. „In dem Kiez kennt man Frau S.“, sagt ein 46-jähriger Uniformierter des Abschnitts 48. Dass er für die Angeklagte Empathie empfindet, zeigt sich auch daran, dass er sie beim Betreten des Saals begrüßt. Ramona S. erkennt ihn, freut sich, winkt zurück. „Hallo, hallo“, ruft sie, Tränen schimmern in ihren Augen. Immer wieder habe es Stress gegeben mit Frau S., sagt der Beamte. „Es gab viele schlechte Tage, aber auch gute.“ Die Polizei habe sie in der Regel als Autorität akzeptiert. „Wenn man es bei ihr auf Augenhöhe versucht, klappt es.“

Die Sache mit dem Kind habe ihn sehr betroffen gemacht, sagt der Beamte. Hochschwanger sei Ramona S. noch im Kiez unterwegs gewesen, sagt der Beamte. Vom Hörensagen wisse er, dass sie das Neugeborene nach der Geburt habe abgeben müssen. „Ein schlimmes, tragisches Schicksal ist das“, es klingt ehrlich bekümmert.

Sichtschutz aus Tüchern in der Nische

Manchmal hängte sie auch Tücher auf, um sich in der Nische vor Blicken zu schützen Foto: Plutonia Plarre

Das Kind kam Ende 2020 zur Welt. Um ihr eigenes Wohl und das des Kindes nicht noch mehr zu gefährden, war Ramona S. Monate vor der Geburt in eine geschlossene psychiatrische Abteilung eingewiesen worden. Aber auch dort war sie, wie bei vorherigen Kurzzeitunterbringungen, immer wieder entwichen. Stark unter Drogen stehend wurde sie von der Polizei bei Routinekontrollen auf der Kurfürstenstraße angetroffen und zurückgebracht.

Das Kind sei direkt nach der Geburt in Pflegschaft gekommen, danach sei Frau S. zusammengebrochen. Auch diese Informationen hat die psychiatrische Gutachterin den Akten entnommen. Und auch, dass es eigentlich den Plan gab, dass Frau S. von Angehörigen danach zurück nach Ungarn geholt wird. Aber das Geld für die Fahrt habe die Familie erst drei Tage später beisammengehabt. Da sei Frau S. schon wieder auf Crystal gewesen und habe die Chance verpasst.

Keine Krankheitseinsicht

Am vergangenen Mittwoch erging das Urteil. Die 28. Strafkammer folgte der Empfehlung der psychiatrischen Sachverständigen und wies Ramona S. wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Krankheit nach Paragraf 63 in den Maßregelvollzug ein. Die Taten hätten sich zum Teil zwar als „erheblich geringer“ als angeklagt dargestellt, sagt der Vorsitzende Bartl. Aber Ramona S. habe keine Krankheitseinsicht. Unbehandelt werde sie mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Delikte dieser Art begehen.

Zuvor hatte sich der Pflichtverteidiger für eine Entlassung nach Ungarn eingesetzt. Eine adäquate Behandlung werde ihr im KMV angesichts der dort herrschenden Zustände ohnehin nicht zuteil. Sie werde dort nur verwahrt. Und er rechnete vor: „Angenommen, meine Mandantin bleibt bei einem Tagessatz von 280 Euro sieben Jahre unter Verschluss, dann macht das für den Staat 715.966 Euro.“ Eine Fahrkarte nach Ungarn würde allenfalls 300 Euro kosten.

Die Zustände im KMV „sind alles andere als optimal“, gibt Bartl dem Anwalt recht. Zu einem früheren Zeitpunkt hätte es möglicherweise Alternativen gegeben, räumt der Richter ein. „Man hätte einen Betreuer installieren oder ein Ticket nach Ungarn ermöglichen können.“ Die Behörden hätten aber „lieber weggeschaut“. Auch aus anderen Verfahren dieser Art kenne er das. Der „häufig gefeierte Sozialstaat“ versage nahezu komplett, wenn es um die Versorgung dieser „Hochproblemgruppe geht, für die Frau S. steht“.

Die Kammer habe keine andere Wahl gehabt, betont der Richter. Jeder kenne die Situation, wenn psychisch kranke Menschen in der Öffentlichkeit herumpöbelten. „Sie wollen nicht angestarrt und beäugt werden trotz ihres auffälligen Benehmens.“ Ein falscher Blick, eine falsche Bewegung könne fatale Folgen haben. Die Öffentlichkeit habe einen Anspruch, geschützt zu werden.

Ramona S. ist von ihrem Sitz aufgesprungen, versteht zunächst nicht, ruft aufgeregt: Ob sie im Krankenhaus bleiben müsse? Wie lange? Richter Bartl: „Das hängt von Ihnen ab. Sie müssen mitarbeiten, dass es Ihnen besser geht.“

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