piwik no script img

Massentierhaltung von GeflügelKlage gegen Kükentöten abgelehnt

Macht sich ein Agrarbetrieb strafbar, wenn er männliche Küken tötet? Nein, sagt das Landgericht Münster. Handlungsbedarf sehen die Richter dennoch.

Sind sie männlich, haben sie meist kein langes Leben. Foto: dpa

Münster dpa | Das Landgericht Münster hat eine Klage der Staatsanwaltschaft wegen des massenhaften Tötens Männlicher Küken abgelehnt. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, hat sich die beschuldigte Kükenbrüterei im Münsterland nicht strafbar gemacht. Zwar sehe das Tierschutzgesetz eine Strafe vor, wenn Tiere ohne vernünftigen Grund getötet würden. Dem stehe aber die Tierschutzschlachtverordnung aus dem Jahr 2012 entgegen. Dieser Erlass regele die zulässigen Tötungsformen für Eintagsküken. Außerdem liegt nach Ansicht des Gerichts ein vernünftiger Grund für die Tötung vor.

Das Gericht wies darauf hin, dass der Gesetzgeber gefordert sei, wenn eine jahrzehntelange Praxis strafrechtlich anders bewertet werden solle. Diese Entscheidung könne nicht das Gericht übernehmen – „unbeschadet aller moralisch-ethischen Implikationen“, heißt es in der Pressemitteilung.

Mit der bundesweit umstrittenen Tötung beschäftigt sich am 20. Mai auch das Oberverwaltungsgericht in Münster. Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hatte 2013 die Praxis in Nordrhein-Westfalen verbieten wollen. Das Verwaltungsgericht Minden hat das Verbot aber wieder einkassiert. Nun ist die nächste Instanz an der Reihe. Weitere Verfahren an den Verwaltungsgerichten im Land sind anhängig.

Tierschützer kämpfen schon lange für ein Verbot des Kükenschredderns. Die Organisation Peta, auf deren Anzeige die Anklage in Münster zurückgeht, spricht von jährlich bundesweit über 50 Millionen männlichen Küken, die vergast oder lebendig geschreddert würden. Sie seien für die Industrie wertlos, da sie keine Eier legen und auch nicht schnell genug Fleisch ansetzen.

Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) hatte im vergangenen Jahr weitere Forschungsgelder bewilligt, um Alternativverfahren voranzubringen, bei denen das Geschlecht der Küken bereits im Ei erkannt wird. (AZ: 2 KLs 7/15)

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • war klar....die Anklage war schon ein Witz. Man kann nicht erwarten, dass ein Gericht die Aufgabe des Gesetzgebers übernimmt. Zum Glück.

     

    Dafür haben wir ja die Gewaltenteilung.

  • und wieso sehen die Richter jetzt Handlungsbedarf? Die haben sich als Vertreter der Judikative doch lediglich für nicht zuständig erklärt.