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Massenklage gegen VW wegen DieselNeue Vergleichsgespräche

Am Freitag hatte VW die Gespräche beendet. Jetzt folgen Verbraucherschützer und Konzern einer Einladung des OLG Braunschweig zu Güteverhandlungen.

Aktenordner im Musterverfahren zum Diesel-Skandal: Jetzt ist ein Vergleich wieder in Sicht Foto: Sina Schuldt/dpa

Berlin taz | Im Streit zwischen dem Verbrauchzentrale Bundesverband (VzBv) und dem Autobauer Volkswagen um Entschädigung für Opfer des Dieselbetrugs gibt es wieder eine Annäherung. „Die Parteien der Musterfeststellungsklage haben sich auf Anraten des Gerichts entschlossen, die Vergleichsgespräche wiederaufzunehmen“, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) am Donnerstag mit.

Die Verbraucherzentrale hatte vor diesem Gericht eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Damit will sie eine Entschädigung für Kunden von VW durchsetzen, die Dieselfahrzeuge mit manipulierter Abgassoftware gekauft haben. Der Musterklage haben sich rund 470.000 Autokäufer angeschlossen.

Das Gericht hatte Vergleichsverhandlungen zwischen den Parteien angeregt. Daran haben auch die vielen Kläger ein Interesse. Selbst wenn das Musterverfahren zu ihren Gunsten ausgeht, müssen sie individuell den ihnen zustehenden Schadenersatz einklagen. Lange hatte sich VW gegen Vergleichsverhandlungen gewehrt, weil das Unternehmen der Auffassung war, den Kunden sei kein Schaden entstanden. Erst seit Anfang Januar hatten beide Seiten über einen Vergleich gesprochen.

Am vergangenen Freitag hatte der Autobauer die Verhandlungen beendet. Zwar waren sich beide Seiten über Eckpunkte einig, stritten aber über die Abwicklung. VW wirft den Verbraucherschützern vor, keine ausreichenden Nachweise über die Verwendung von 50 Millionen Euro Honorar zu erbringen, die Anwälte für die Abwicklung bekommen sollten. Der Verband weist das zurück und betont, die Summe entspreche 120 Euro pro Fall. VW hat unterdessen Klägern einen Vergleich ohne Beteiligung der Verbraucherschützer in Aussicht gestellt.

Gespräche beginnen bald

Jetzt sollen die Gespräche am OLG Braunschweig mit einem Güterichter fortgesetzt werden. Güterichter sind in Mediationsverfahren geschult. „Die Verhandlungsführung übernimmt auf Antrag beider Parteien der Präsident des Oberlandesgerichts Wolfgang Scheibel“, teilte das Gericht mit. Scheibel war von 2013 bis 2015 Staatssekretär im niedersächsischen Justizministerium.

Die Verhandlungen sollen in Kürze beginnen. „Der VzBv hat die Gespräche nicht beendet und ist grundsätzlich immer bereit, für eine gute Lösung für Verbraucher zu ringen und zu verhandeln“, sagte Verbands-Chef Klaus Müller. An der Forderung, dass ein Vergleich fair, transparent und überprüfbar abgewickelt werden muss, habe sich nichts geändert. Ein VW- Sprecher wollte keine Stellungnahme abgeben.

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