: „Martinshof“ wird „Landesbetrieb“
■ Personalräte befürchten, daß Wirtschaftlichkeit vor Pädagogik kommen könnte
Arbeiten in der Behindertenwerkstatt Foto: Jörg Oberheide
Der Bremer „Martinshof“ ist kein Kleinbetrieb: über 1.400 behinderte und nicht-behinderte Beschäftigte sind unter Vertrag. Organisatorisch gesehen ist der „Martinshof“ ein Amt. Denn gemeinsam mit der Vermittlungsstelle für Langzeitarbeitslose (§ 19-Verträge) bildet er das Amt „Werkstatt Bremen“. Ein solches Amt jedoch soll er nicht bleiben: Hat der Rechnungshof doch gerügt, daß die „Werkstatt Bremen“ keine kaufmännische Buchführung betreibt, sondern nur eine behördlich-kameralistische, bei der Input und Output nur schwerlich feststellbar sind.
Soweit gehen Personalrat und Amtsleitung in der „Werkstatt Bremen“ auch konform. Doch die Geister scheiden sich an der Frage, welche neue Rechtsform soll die „Werkstatt Bremen“ kriegen? Der Bremer Senat hat am 30. Januar entschieden, ein „Landesbetrieb“ soll es sein. Doch nun gibt es der „Landesbetriebe“ mindestens zwei Varianten. Den„Regiebetrieb“ will der Personalrat, den „Eigenbetrieb“, Amtsleiterin und Sozialbehörde.
Ein „Regiebetrieb“, wie ihn sich der Personalrat vorstellt, bleibt weiterhin an die Regie der Sozialbehörde angebunden, faktisch ändert sich nur die Buchführung. Ein „Eigenbetrieb“ dagegen wird in größerer Eigenverantwortlichkeit geführt. Die beamteten Beschäftigten bleiben aber weiterhin Beamte. Hannelore Stöver, die Amtsleiterin, verspricht sich von einem „Eigenbetrieb“ mehr Handlungsspielräume, um wirtschaftlicher zu arbeiten und um in Pflegesatzverhandlungen bessere Konditionen herauszuholen. Sie sei dann nicht mehr an den Stellenstopp gebunden. Die PersonalrätInnen fürchten, daß diese Rechnung nicht aufgehen wird. Schließlich sei Verhandlungspartnerin der „Werkstatt Bremen“ nach wie vor die Sozialbehörde. Personalrat Werner Knappe sieht zudem die Gefahr, daß im Eigenbetrieb „die Wirtschaftlichkeit vor sozialen Kritierien“ komme. Es gebe die Befürchtung, daß aus wirtschaftlichen Zwängen heraus selektiert werde und nur noch „starke Behinderte “, „Leistungsträger“ eingestellt würden.
B.D.
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