Die Ordnungsrufe gegen rassistische Äußerungen eines Hamburger AfD-Abgeordneten waren rechtmäßig. So entschied am Freitag das Landesverfassungsgericht.
Vor über sechs Jahren sollen zwei Hamburger Polizisten Funkgeräte gestohlen haben. Sie erhalten Bewährungsstrafen, weil das Verfahren zu lange dauerte.