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Malerkosten nicht absetzbar

Vermieter können Ausgaben für Malerarbeiten, Elektro-, und Fußbodenarbeiten sowie andere Instandsetzungskosten während eines laufenden Mietverhältnisses nicht mehr als Werbungskosten absetzen, wenn sie anschließend selbst in die Wohnung ziehen. Darauf macht Stiftung Warentest jetzt aufmerksam.