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Maklerprozeß

Im wieder aufgerollten Prozeß um die Hamburgere Versicherungsmakler-Affäre hat das Landgericht gestern den Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter zurückgewiesen. Die Verteidiger der beiden Angeklagten hatten kritisiert, daß die Kammer einen Sachverständigen zugezogen hatte, der von einem bereits als befangen erklärten Gutachter empfohlen worden war.

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