"Majestätsbeleidigung" in Thailand: Für 7,5 Jahre in den Knast
Ein Oppositioneller Aktivist war geständig, sonst wäre das Strafmaß für die Verunglimpfung des Königshauses doppelt so hoch gewesen. Human Rights Watch bemängelt Doppelmoral.
BANGKOK taz | Wegen Verunglimpfung des Königshauses muss ein prominenter Aktivist hinter Gitter: Surachai Danwattananusorn wurde am Dienstag zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Zunächst lautete das Urteil auf 15 Jahre. Doch das Gericht reduzierte das Strafmaß, weil Surachai sich schuldig bekannte.
Der 70-Jährige, der in den 1970er Jahren wegen Mitgliedschaft in der verbotenen Kommunistischen Partei inhaftiert war, ist führender Kopf der linken „Red-Siam“-Splittergruppe innerhalb der sogenannten Rothemden-Bewegung.
Die „Rothemden“, meist Anhänger des 2006 vom Militär gestürzten Premiers Thaksin Shinawatra, hatten 2009 und 2010 gegen die damalige, von Konservativen unterstützte Regierung von Abhisit Vejjajiva demonstriert. Doch die Proteste wurden von der Armee gewaltsam beendet.
Seit den Wahlen vom Juli 2011 regiert die Partei Puea Thai, die mit Unterstützung der „Rothemden“ einen Erdrutschsieg errang. Doch läuft die Partei unter der Thaksin-Schwester Yingluck Shinawatra Gefahr, Anhänger zu verprellen: So monierte Surachai nach dem Urteil, die Regierung verrate ihre roten „Kämpfer“ und kungele stattdessen mit den königstreuen Eliten.
Bei „Majestätsbeleidigung“ wirft Human Rights Watch Thailands Justiz Doppelmoral vor. So sei keiner der zwölf „Rothemden“, die seit 2009 wegen Majestätsbeleidigung angeklagt wurden, gegen Kaution freigekommen.
Doch ein Führer der königstreuen „Gelbhemden“, der des gleichen Vergehens beschuldigt wurde, kam sofort frei.
Seit dem Putsch 2006 nehmen die Anklagen wegen Majestätsbeleidigung drastisch zu. Sie dienen vor allem der Einschüchterung Andersdenkender. Die Strafen sind drakonisch.
Für einen Aufschrei sorgte kürzlich das Urteil von 20 Jahren Haft gegen den 62-jährigen Ampon Tangnoppakul. Die Justiz warf ihm vor, vier SMS-Meldungen mit beleidigenden Inhalten versandt zu haben. Er beteuerte vergeblich seine Unschuld.
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